Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der große Unterschied zwischen Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung liegt nicht nur in der Leistungsbegründung (also Unfallversicherung bei Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit). Auch in der Leistungsform gibt es zwischen Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung massive Unterschiede.In der Unfallversicherung erhält der Versicherungsnehmer bei Invalidität max. die vereinbarte Einmalzahlung (zumindest wenn er vor dem Renteneintrittsalter wegen eines Unfalls invalide wird). Der genaue Betrag errechnet sich aus der sogenannten Gliedertaxe des jeweiligen Bedingungswerks. So wird bei einem verlorenen Auge in der Regel meist 50 % der vereinbarten Invaliditätssumme geleistet (bei 100.000 EUR Invaliditätssumme also genau 50.000 EUR).
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei Berufsunfähigkeit (wegen Krankheit) keine einmalige Invaliditätssumme geleistet, sondern die vereinbarte BU Rente. Meistens leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit (wird vom Arzt attestiert). In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die gesammte vereinbarte BU Rente (z.B. monatlich 2.000 EUR).
BU Risiko ist höher
Die Unfallversicherung sollte auf keinen Fall als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden. Das Risiko berufsunfähig zu werden ist fast um das 10 fache höher, als bei einem Unfall zu verunglücken (so sind plötzliche Erkrankungen nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert ...). Dementsprechend ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich auch teurer als eine einfache Unfallversicherung. Wir raten die Unfallversicherung nur Ergänzend zur Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.Progression in der Unfallversicherung
In der Unfallversicherung kann für die Invaliditätssumme eine sogenannte Progression vereinbart werden. Auf diese Weise kann sich durch die Progression (z.B. bei schwerer Invalidität ab 70 %) die vereinbarte Invaliditätssumme erhöhen (das also statt max. 100.000 EUR sogar max. 500.000 EUR gezahlt werden), insofern eine sehr hohe Invalidität vorliegt. Selbstverständlich steigt durch eine solche Progression der Versicherungsbeitrag an. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine solche Progression nicht möglich. Hier zahlt der Versicherer z.B. ab 50 % Berufsunfähigkeit die gesamte vereinbarte monatliche Rente aus. Dennoch raten wir dazu eine solche Unfallversicherung nur in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren oder falls letzterer Schutz überhaupt nicht mehr möglich ist (zwecks Gesundheitsstand oder einem hohen Beitrag wegen eines Risikoberufes ...).wir erstellen Ihnen einen unverbindlichen
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