Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Altersvorsorge kann die Rürup Rente gerade für junge Versicherungsnehmer durchaus von Vorteil sein. In Kombination mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung raten wir aber aus steuerlicher Sicht dringend davon ab!
harte Bedingungen bei Rürup
Die Rürup Rente ist nicht kapitalisierbar (es wird nur die monatliche Rente gezahlt) Darüber hinaus ist sie nicht veräußerbar und auch nicht beleihbar (solch ein Vertrag ist bei keiner Bank als Sicherheit hinterlegbar) Ausserdem ist solch eine Rente nicht übertragbar (einzige Ausnahme: Rentengarantiezeit vereinbaren, kostet aber mehr Beitrag) und auch nicht vererbbar.Nachgelagerte Besteuerung
Die Altersrente aus Ihrem Rürup Vertrag wird wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert. Das heisst wenn Sie nach 2040 in Rente gehen, müssen Sie die gesamte Rente als Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz versteuern. (2020 wären auch bereits 80 % Steuerpflichtig) Selbiges gült übrigens auch für die Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. (bei einem Einzelvertrag würde nach §22 EStG die wesentlich niedrigere Ertragsanteilsbesteuerung greifen).Private Berufsunfähigkeitsversicherung eher als Einzelvertrag
Sollten Sie ein Kombiprodukt mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Rürup geförderten Rentenversicherung angeboten bekommen haben, zeigen wir Ihnen im folgenden Beispiel warum davon eher abzuraten ist:Mit Rürup zahlen Sie drauf
Im folgenden Steuerbeispiel soll die Situation eines 45 Jährigen Versicherungsnehmers analysiert werden, der bei 50.000 EUR Einkommen ein Kombiprodukt mit privater Berufsunfähigkeitsversicherung mit 2.000 EUR BU-Rente bis Endalter 60 Jahre bzw. einer Rentenversicherung ab dem 67. Lebensjahr mit 100 EUR Altersrente abgeschlossen hat. Solch ein Kombiprodukt kostet ihn in etwa 150 EUR pro Monat und bringt im eine Steuerersparnis von etwa 400 EUR pro Jahr.In diesem Beispiel soll der Versicherungsnehmer noch in 2010 berufsunfäig werden und Ansprüche auf seine vereinbarte 2.000 EUR BU-Rente erheben.
a) Mit Rürup Förderung wären die 2.000 EUR BU-Rente im Jahr 2010 zu 60 % einkommensteuerpflichtig, (nach dem sogenannten Kohortenprinzip, siehe auch §22 EStG) also 2.000 EUR x 12 Monate x 60 % = 14.400 EUR. Nach dem Grundtarif ohne Ehegatten Splitting würde sich die Steuer auf ca. 1.455,90 EUR belaufen.
b) Ohne Rürup Förderung wären nach der Ertragsanteilsbesteuerung bei einer BU-Rente bis Endalter 60 (also 15 Jahre BU-Rente) nur 16 % einkommensteuerpflichtig. Konkret also 2.000 EUR x 12 Monate x 16 % = 3.840 EUR, damit unter dem einkommensteuerpflichtigen Freibetrag von 8.004 EUR (in 2010) und somit wäre überhaupt keine Einkommensteuer zu entrichten
Nach der Ertragsanteilsbesteuerungstabelle (siehe §55 EstDV unten) sinkt der Prozentsatz bei 10 Jahre BU-Rente (in Ihrem Fall wenn Sie erst mit 50 Jahren berufsunfähig werden würden) aber auf 12 % bzw. bei 5 Jahre BU-Rente (wenn Sie mit 55 Jahren berufsunfähig werden würden) auf unter 5 % ...
Im Gegenzug steigt der Besteuerungsanteil nach dem Kohortenprinzip jedes Jahr weiter an. (bis 2020 auf 80 % bzw. 2040 auf 100 % da sind Sie dann aber schon in Rente) Je später Sie berufsunfähig werden würden (was von der Statistik wahrscheinlicher ist), desto höher würde die Besteuerung ausfallen.
Sie sehen schon ein Kombiprodukt mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht nur etwas härter besteuert. Für dieses Beispiel zusammengefasst schmilzt die mögliche Steuerersparnis von 400 EUR bei etwas mehr als 1.400 EUR Steuern auf die BU-Rente nicht nur dahin, sondern bringt sogar rechnerisch einen Verlust ein. Von daher raten wir dringend dazu, sich nicht von den angeblichen Steuerersparnissen locken zu lassen und die private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Rentenversicherung abzuschließen. (wir bieten deshalb übrigens auch nur Einzelverträge an ...)
Rürup nur als reine Rentenversicherung sinnvoll
Wenn jemand Rürup abschließen möchte, dann immer nur seperat. Hier fällt die Steuerrechnung gerade bei jungen Versicherungsnehmern oft völlig anders aus, weil über Jahre hinweg der anfängliche Steuervorteil einen extra Etrag durch den Zinseszins erwirtschaften kann und der Unterschied zw. Altersrente nach Ertragsanteilsbesteuerung (ohne Rürup) und der Altersrente nach dem Kohortenprinzip (mit Rürup) wesentlich glimpflicher ausfällt.hier gelangen Sie zum
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