BU Rente
Die Höhe der BU Rente will wohlüberlegt sein. In der Regel empfiehlt es sich das Nettoeinkommen bzw. den Nettolohn als BU Rente anzusetzen. Körperlich tätige Berufsgruppen haben es hier allerdings besonders schwer, da für diese Personen die Beiträge fast doppelt so hoch wie bei ausschließlich geistig geforderten Berufen liegen (wegen dem höheren Risiko). Ältere Berufstätige ziehen zur Festlegung ihrer BU Rente meist Miet- oder Zinseinnahmen ab. Jüngere Berufstätige (denen der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund eines niedrigeren Einkommens besonders schwer fällt) manchmal sogar die mögliche große Erwerbsminderungsrente.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nur nach dem Restarbeitsvermögen
Junge Arbeitnehmer die für einen günstigeren Beitrag ihre BU Rente so festlegen, dass eine mögliche Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wird, sollten sich stets über folgendes im Klaren sein: Die Erwerbsminderungsrente leistet erst wenn das Restarbeitsvermögen von 6 Stunden (die kl.) bzw. von 3 Stunden unterschritten wird. Bei einer ausschließlichen Invalidität ohne Berufsunfähigkeit erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung oft keinen Cent (und das obwohl die max. mögliche Erwerbsminderungsrente sowieso schon sperrlich ausfällt).Leistungs- und Versicherungsdauer
Wichtig ist es die Leistungsdauer bis zum Renteneintrittsalter (für jüngere Berufstätige immer auf das 67. Lebensjahr) festzulegen. Häufig wird die BU Rente aber nur bis zum 60. Lebensjahr vereinbart um die Vertragskosten zu senken. Damit einher geht eine ebenfalls bis zum 60. Lebensjahr festgesetzte Versicherungsdauer. (also wie lange der Versicherungsnehmer gegen Berufsunfähigkeit versichert ist) Solche Verträge kosten zwar fast nur noch die Hälfte an Tarifbeitrag, weil der Versicherer gerade jenseits des 60. Lebensjahr das größte Risiko eben nicht mehr übernehmen muss. Für einen jungen Arbeitnehmer aber fatal, da hier eine Versorgungslücke von über 7 Jahren entstehen würde. Selbst bei einer geringen BU Rente von 1.000 EUR beläuft sich diese Lücke nach 12 x 7 Monaten auf über 84.000 EUR. Wenn es wirklich nicht anders geht (wegen der Beitragskosten) dann sollten Sie lediglich die Versicherungsdauer auf das 60. Lebensjahr begrenzen. Somit würden Sie bei einer Berufsunfähigkeit (vor dem 60. Lebensjahr) in jedem Falle Ihre vereinbarte BU Rente bis zum 67. Lebensjahr erhalten. Würden Sie aber nach diesem Zeitpunkt berufsunfähig werden, leistet die Versicherung nicht.Nachversicherung kann helfen
Sollten Sie es sich wirklich nicht leisten können Ihren Nettolohn bis zum 67. Lebensjahr mit einer ausreichenden BU Rente abzusichern, empfiehlt es sich auf eine Nachversicherung zu bestehen. In diesem Fall hält die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen die Möglichkeit offen z.B. nach einer Einkommenserhöhung bzw. Lohnerhöhung, Heirat oder Hausbau die Beitragszahlung (können wir in den Vergleichen nach Ihren Wünschen berücksichtigen) und damit die BU Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben. Mit dieser Option können Sie heute eine niedrigere BU Rente vereinbaren, trotzdem bis zum 67. Lebensjahr die Leistungsdauer festlegen und später die BU Rente immer noch anheben.benutzen Sie auch gleich unseren
Erwerbsminderungsrente Rechner