Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitsfragen sollten generell auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt bleiben. Auf diese Weise reduziert sich das Risko, dass Sie als Kunde evtl. doch etwas vergessen. Das ist vor allem insofern wichtig, da Ihnen die
Berufsunfähigkeitsversicherung ansonsten im Leistungsfall die Zahlung verweigern könnte. Vorerkrankungen wie z.B. Allergien, Asthma, Bandscheibenvorfall, chronische Rückenschmerzen, Grüner Star, Neurodermitis oder Tinnitus werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In diesen Fällen ist es meist nicht möglich, einen entsprechenden Ausschluss in einen Risikozuschlag umwandeln zu lassen. Mit einer Beitragsdynamik hat der Kunde eine kontrollierte Form der Dynamisierung. Hier wird jährlich nur der tatsächliche Tarifbeitrag um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht. Mit zunehmender Vertragslaufzeit steigt allerdings die damit sich erhöhende Rentenleistung immer weniger an.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zweiradmechanikermeister/in

Die Versicherungszeit sollte möglichst bis zum Beginn der Altersrente vereinbart werden. Falls vom Versicherer möglich, gilt dies auch für die Leistungsdauer. Eine kürzere Versicherugsdauer sollte nur dann in Betracht gezogen werden, falls Sie sich ansonsten überhaupt keinen Vertrag leisten können (hier fällt der Beitrag enorm). Eine
Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich auch mit Riester kombinieren. Da hier max. 15 Prozent vom Beitrag für den BU Schutz verwendet werden dürfen, empfiehlt sich diese Variante auf keinen Fall. Zudem gibt es nur äußerst wenige Anbieter die eine solche Kombination vorsehen. Alternativ lässt sich zur BUV eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Dies ist vorallem für Menschen interessant, die aufgrund der Gesundheitsfragen keinen anderen Vertrag mehr bekommen würden bzw. denen ein BU-Versicherungsschutz einfach zu teuer ist.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Wer sich beim Thema
Berufsunfähigkeitsversicherung noch für keinen expliziten Vertrag entschieden hat, sollte grundsätzlich Vertragswerke meiden, die erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Leistung erbringen. So würde es auch sehr schwer werden, entsprechende Alternativverträge in Sachen Preis und Leistung zu vergleichen. Trotzdem lassen sich hier immer wieder viele Kunden von Werbeslogans der Versicherer wie: "Unser Vertrag leistet bereits ab 25 Prozent BU" locken. Der Versicherer wird dem Kunden jegliche Leistung verweigern, insofern die BU aufgrund von energiereicher Strahlen (mind. 100 Elektronen-Volt), durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maser-Strahlen und durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen eingetreten ist (dies gilt auch für die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zweiradmechanikermeister/in). Abeichungen hierzu gibt es nur für medizinisches Hilfspersonal bzw. Ärzte die diesem Risiko ausgesetzt sind oder falls die Bestrahlung für Heilzwecke unter ärztlicher Aufsicht erfolgt ist. Grundsätzlich sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein. Bei Selbstständigen sollte sie jedoch nicht 75 Prozent vom letzten Nettoeinkommen überschreiten.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Mitwirkungspflichten später erfüllt wurden, ist die Gesellschaft ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe entsprechender Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Ansprüche bleiben insoweit bestehen, als das eine Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht vom Versicherer wäre. Dabei tritt aber die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur dann ein, wenn das Versicherungsunternehmen den VN im Vorfeld durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Eine BUV erklärt der versicherten Person gegenüber erst nach Prüfung aller eingereichten sowie der beigezogenen Unterlagen stets in Textform, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum eine Leistungspflicht anerkannt wird. Somit erhält der VN bzw. die versicherte Person erst ab diesem Zeitpunkt eine Erklärung über eine mögliche Leistungspflicht des Versicherers. Eine Verletzung einer bestimmten Mitwirkungspflicht durch die versicherte Person, die ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht der BU-Versicherung gewesen ist, bleibt ihr in Sachen Ansprüchen gegenüber gesichert. Falls die Mitwirkungspflicht später erfüllt wurde, ist das Versicherungsunternehmen ab Beginn des laufenden Monats zur Leistung verpflichtet.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Die vorvertragliche Anzeigepflicht sollte beim Thema BU immer im Auge behalten werden. Wichtig sind dem Versicherer in diesem Zusammenhang vorallem die im Antrag enthaltenen Fragen. So sind alle in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Zu nennen wären hier besonders die nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. Damit die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht verletzt wird, müssen zudem alle Fragen vollständig beantwortet werden. Damit der Kunde im Leistungsfall durch den Versicherer nicht einfach auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, sollte ein kundenfreundlicher Vertrag immer auf die abstrakte Verweisung verzichten. In diesem Fall könnte die BU-Defintion wie folgt lauten: Falls die versicherte Person z.B. 9 Monate ununterbrochen in Folge Krankheit, Körperverletzung vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Abweichend zu Standardverträgen die ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Leistung erbringen, gibt es Tarife mit speziellen Staffelregelungen (25, 50 und 75 Prozent). Auch wenn hierfür manche Vermittler werben, sollten Kunden von derartigen Verträgen die Finger lassen. Theoretisch wären bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit erste Rentenzahlungen denkbar, allerdings zu unzumutbaren Leistungskürzungen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert. Andernfalls werden selbige von der BU-Versicherung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Hier gilt ähnlich wie in der PKV bei der Bildung von Alterungsrückstellungen, dass diese nicht vorhersehbar und vom Versicherungsunternehmen auch nur begrenzt beeinflussbar sind. Die Zahlung von Beiträgen gilt in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zweiradmechanikermeister/in immer dann als rechtzeitig, wenn der Beitrag anfangs der vereinbarten Versicherungsperiode von einem Konto eingezogen werden kann (gilt nur für das Lastschriftverfahren) und der VN einer berechtigten Einziehung nicht explizit widerspricht. Allerdings kann der Versicherer die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen, falls der Tarifeitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann. Im Schadenfall sollten dem Versicherer immer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und Ermittlung der Leistungspflicht übermittelt werden (also sämtliche Obliegenheiten unbedingt erfüllt werden). Genauer gesagt: Am besten sollte eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit und ausführliche ärztliche Berichte an den Versicherer übergeben werden. Gleiches gilt für gutachterliche Untersuchungen, sowie alle Unterlagen zur Darstellung des zuletzt ausgeübten Berufs.