Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Aus Spargründen bieten manche Anbieter sehr jungen Menschen die technisch einjährige
Berufsunfähigkeitsversicherung an. Hier ist anfangs nur ein sehr niedriger Tarifbeitrag zu leisten. Allerdings steigen die Beiträge dann jedes Jahr an. Eine derartig konsequente Umsetzung einer strikt altersgerechten Prämienkalkulation, sollte wohl überlegt sein. Kunden die einen Risikozuschlag hinnehmen müssen, haben bei manchen Versicherern die Möglichkeit, die hierfür verantwortliche Vorerkrankung nach einer bestimmten Frist überprüfen zu lassen. Fällt dann diese erneute Gesundheitsprüfung possitiv aus, kann der Risikozuschlag unter bestimmten Umständen entfallen. Im Gegensatz zur Unfallversicherung muss in der BU Versicherung ein späterer Berufswechsel nicht angezeigt werden. Für den Tarifbeitrag gilt immer der bei Vertragsschluss angegebene Beruf. Manche Versicherer bieten aber zum Vorteil des Kunden eine spätere Beitragssenkung, insofern der Kunde in einen ungefährlicheren Beruf gewechselt hat.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zugmaschinenfahrer/in

Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden. Aufgrund des jungen Alters sind die Beiträge hier noch auf einem bezahlbaren Niveau. Aber auch wegen der Gesundheitsfragen ist dieses Vorgehen zu empfehlen. Kunden die keine Versicherungsbedingungen mit generellem Verzicht auf abstrakte Verweisung bekommen, sollten wenigstens darauf achten, dass der Vertrag zumindest ab einem bestimmten Alter (z.B. ab dem 50. Lebensjahr) auf diese ungünstige Vereinbarung verzichtet. Andernfalls kann sich dies später sehr nachteilig auswirken. Da es auch bei den besten Versicherungsbedingungen dazu kommen kann, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert, empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Der Vertragsbeginn sollte in jedem Fall vor Antragseinreichung beginnen, sonst erstattet der Rechtsschutzversicherer mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit keinerlei Rechtskosten.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

In der BUV erbringen die meisten Anbieter eine Leistung, insofern die versicherte Person während der Dauer des Vertrags zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird. Abweichend sind hier allerdings auch andere Bedingungen möglich. So finden sich auch Anbieter die bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit zumindest einen Teil der vereinbarten BU-Rente auszahlen. Da hier die volle BU-Rente meist erst ab 75 Prozent bezogen werden kann, sollten solche abweichenden Vertragsbedingungen eher gemieden werden. Nach den meisten Tarifwerken einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zugmaschinenfahrer/in, wird dem Kunden ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit nicht nur die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt, sondern auch sämtliche Tarifprämien (bzw. Beitragszahlungen) erlassen. Allerdings müssen die Beiträge bis zur Entscheidung über eine mögliche Leistungspflicht, in voller Höhe weiter entrichtet werden. Erst ab dem Zeitpunkt der Anerkennung von der Leistungspflicht, werden dann sämtliche Beitragszahlungen durch den Versicherer zurückerstattet. In der BUV gilt: Als Voraussetzung für eine Leistung des Versicherers sind sowohl Krankheiten, als auch Körperverletzungen bzw. Kräfteverfall sowie auch eine Pflegebedürftigkeit immer ärztlich nachzuweisen. Der Gesundheitszustand muss also objektiv gesehen, von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen, dass damit gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt ist. Im Unterschied zu rein subjektiv empfundenen Beschwerden, können letztere insofern keine Berücksichtigung finden.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Mitwirkungspflichten später erfüllt wurden, ist die Gesellschaft ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe entsprechender Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Ansprüche bleiben insoweit bestehen, als das eine Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht vom Versicherer wäre. Dabei tritt aber die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur dann ein, wenn das Versicherungsunternehmen den VN im Vorfeld durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. In der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zugmaschinenfahrer/in sind vom VN immer folgende Mitwirkungspflicht zu beachten, insofern am Ende Leistungen wegen einer Berufsunfähigkeit geltent gemacht werden sollen: Ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben. Hierin sollte unbedingt die Ursache, Beginn, Art, Verlauf und auch die voraussichtliche Dauer des Leidens, sowie der Grad der BU bzw. der Pflegestufe enthalten sein. Die Gesellschaft kann auf eigene Kosten sachdienliche Auskünfte einholen. Darüber hinaus kann sie einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch explizit beauftragte Ärzte verlangen. Dieses Vorgehen dient zur korrekten Nachprüfung.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht wird häufig übersehen, dass die Gesundheitsfragen nicht nur durch die versicherte Person vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Weicht die versicherte Person vom Versicherungsnehmer ab, so muss auch diese alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls könnte der BU-Versicherer im Leistungsfall die vereinbarte BU-Rente verweigern. Selbiges gilt auch für eine mögliche Beitragsfreistellung. Kommt es zu Klagen betreffend der Versicherungspolice, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit immer nach dem Sitz des im Vertrag benannten Versicherungsunternehmens bzw. der hierfür zuständigen Niederlassung. Ist der VN eine natürliche Person, ist das örtliche Gericht zuständig (also in dessen Bezirk der VN zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hatte bzw. in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zugmaschinenfahrer/in). Neuere Verträge sehen eine Beitragsanpassungsklausel vor. In der selbstständigen BUV dient sie dem Versicherer dazu Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Aus Verbraucherschutzgründen allerdings immer geprüft und legitimiert durch einen unabhängigen Treuhänder. Weiterhin muss es sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherungsgesellschaft veröffentlicht sogenannte überschussanteilsätze nur im Geschäftsbericht. Dieser lässt sich durch den VN übrigens jederzeit direkt beim Unternehmen anfordern. Die Anteile an entsprechenden Überschüssen ergeben sich aus derjenigen Gruppe, die im jeweiligen Versicherungsschein genannt ist. Die Höhe der Überschussanteilsätze werden dabei jedes Jahr von den Vorständen der einzelnen Versicherer (immer auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars) festgelegt. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zugmaschinenfahrer/in hat das Recht vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, wenn der Einlösungsbeitrag durch den VN nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn dieser dem Versicherungsunternehmen beweisen kann, dass er die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hatte. Im Falle eines Rücktritts, kann die Versicherungsgesellschaft dem VN jedoch sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchungen in Rechnung stellen, die im Laufe einer Gesundheitsprüfung entstanden sind. Für Kombiprodukte gilt: Wird der Vertrag nur teilweise gekündigt, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer vollständigen Kündigung kann die Versicherung aber auch erlöschen, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt.