Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Generell erhalten junge und gesunde Menschen wesentlich leichter einen Berufsunfähigkeitsschutz. Häufig ist es dann auch diese Personengruppe, die einen Vertrag zu wesentlich besseren Konditionen und faireren Bedingungen erhält. Von daher können es sich jüngere Kunden eher erlauben, etwas wählerischer in Bezug auf die Vertragswahl zu sein. Vorerkrankungen wie z.B. Allergien, Asthma, Bandscheibenvorfall, chronische Rückenschmerzen, Grüner Star, Neurodermitis oder Tinnitus werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In diesen Fällen ist es meist nicht möglich, einen entsprechenden Ausschluss in einen Risikozuschlag umwandeln zu lassen. Experten raten generell dazu die Dynamik bereits ab dem 45. Geburtstag zu überprüfen. Gerade bei der Rentendynamik, sollte der Versicherungsnehmer die automatischen Erhöhungsschritte spätestens ab dem 55. Lebensjahr stoppen. Durch das erhöhte Lebensalter ist eine Dynamisierung hier besonders teuer.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmererpolier/in

Grundsätzlich lässt sich auch ein Berufsunfähigkeitsschutz als betrieblicher Vertrag vereinbaren. Da ein solcher Gruppenvertrag meist nur begrenzten Spielraum an die jeweiligen Versicherungsbedingungen lässt, raten wir von dieser Lösung ab. Wegen der meist vereinfachten Gesundheitsfragen, führen solche Versicherungsverträge im Leistungfall wesentlich häufiger zu gerichtlichen Streitigkeiten mit dem versicherer. Achten Sie darauf, dass die
Berufsunfähigkeitsversicherung keine Arztanordnungsklausel vorsieht. Im Leistungsfall verlangen solche Versicherungen meist von den Kunden, dass diese immer auf die Anweisungen ihrer begutachtenden Ärzte Folge leisten müssen. Dies würde z.B. den kompletten Verzicht auf Alkohol und Nikotin nach sich ziehen (andernfalls könnte die BU Versicherung die Rentenzahlung einstellen ...). Kunden sollten darauf achten, dass der Vertrag keine Karenzzeiten vorsieht. Ansonsten hätte der Versicherer das Recht, der versicherten Person die vereinbarte BU Rente nicht ab Beginn der Berufsunfähigkeit, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit zu gewähren (teilweise erst nach zwei Jahren).
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Wer sich beim Thema
Berufsunfähigkeitsversicherung noch für keinen expliziten Vertrag entschieden hat, sollte grundsätzlich Vertragswerke meiden, die erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Leistung erbringen. So würde es auch sehr schwer werden, entsprechende Alternativverträge in Sachen Preis und Leistung zu vergleichen. Trotzdem lassen sich hier immer wieder viele Kunden von Werbeslogans der Versicherer wie: "Unser Vertrag leistet bereits ab 25 Prozent BU" locken. Nach den meisten Tarifwerken einer
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmererpolier/in, wird dem Kunden ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit nicht nur die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt, sondern auch sämtliche Tarifprämien (bzw. Beitragszahlungen) erlassen. Allerdings müssen die Beiträge bis zur Entscheidung über eine mögliche Leistungspflicht, in voller Höhe weiter entrichtet werden. Erst ab dem Zeitpunkt der Anerkennung von der Leistungspflicht, werden dann sämtliche Beitragszahlungen durch den Versicherer zurückerstattet. Derzeit ist die Definition der BU als voraussichtlich dauernd immer noch gültig (gemeint ist ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren). Viele Versicherer leisten aber auch bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Fortdauer dieses Zustandes dann in aller Regel ab dem 7. Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Für den Versicherungsvertrag ist immer das Verrechnungsverfahren der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. Soweit die Prämien nicht für Leistungen eines Versicherungsfalls, der Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode, sowie für die Bildung der Deckungsrückstellung bestimmt sind, werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Zum konkreten Nachweis des Versicherungsfalls sind in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmererpolier/in dem Versicherer auf eigene Kosten stets ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person einzureichen. Bei Pflegebedürftigkeit (bzw. genauer gesagt einer BU infolge eines solchen Umstandes) ist darüber hinaus eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, welche mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege beim Versicherer einzureichen. Wenn es dem VN bzw. der versicherten Person gelingt zu beweisen, dass er eine bestimmte Mitwirkungspflicht weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verletzt hat, kann sich der Versicherer von seiner Leistung weder freistellen noch die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Wenn der BU-Versicherer einen nicht angezeigten Umstand bzw. die Unrichtigkeit einer vorvertraglichen Anzeigepflicht kannte, sind sämtliche Rechte der versicherungsgesellschaft z.B. auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung ausgeschlossen. Gleiches gilt auch dann, wenn es der Versicherer versäumt hat, den Kunden durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinzuweisen. Definitionsgemäß ergibt sich die Leistungspflicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmererpolier/in aus der vollständigen bzw. teilweisen Berufsunfähigkeit (bei letzterem kann es je nach Tarifwerk zu prozentualen Unterschieden kommen, in der Regel sind es 50 Prozent) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Ein Arzt muss dem Versicherungsnehmer entsprechendes bescheinigen (meist unter der Annahme auf mind. 6 Monate bzw. in manchen Bedingungen sogar auf Dauer). Falls im Falle einer Berufsunfähigkeit später durch die Ärzte keine medizinische Prognose gestellt werden kann, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann sich die Situation der versicherten Person bedingungsgemäß verbessern. Laut dem BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert. Andernfalls werden selbige von der BU-Versicherung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Hier gilt ähnlich wie in der PKV bei der Bildung von Alterungsrückstellungen, dass diese nicht vorhersehbar und vom Versicherungsunternehmen auch nur begrenzt beeinflussbar sind. Die Zahlung von Beiträgen gilt in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmererpolier/in immer dann als rechtzeitig, wenn der Beitrag anfangs der vereinbarten Versicherungsperiode von einem Konto eingezogen werden kann (gilt nur für das Lastschriftverfahren) und der VN einer berechtigten Einziehung nicht explizit widerspricht. Allerdings kann der Versicherer die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen, falls der Tarifeitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann. In der BUV kann es dazu kommen, dass der Versicherer Überschüsse bildet. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich für den Versicherer die tatsächlichen Kosten günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation ursprünglich angenommen. Weitere Überschüsse können sich auch aus den Erträgen der Kapitalanlagen ergeben. Für letzteres gilt immer von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen waren und zwar zum festgelegten Prozentsatz.