Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit die
Berufsunfähigkeitsversicherung schnell und möglichst unkompliziert zahlt, sollte bewusst ein Angebot mit kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen in die engere Wahl kommen. Kunden sollten sich deshalb möglichst gut beraten lassen und die unterschiedlichsten Bedingungen möglichst gründlich durchgehen. Kunden die einen Risikozuschlag hinnehmen müssen, haben bei manchen Versicherern die Möglichkeit, die hierfür verantwortliche Vorerkrankung nach einer bestimmten Frist überprüfen zu lassen. Fällt dann diese erneute Gesundheitsprüfung possitiv aus, kann der Risikozuschlag unter bestimmten Umständen entfallen. Bis 2012 waren Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge für Männer etwas günstiger als wie für Frauen. Im Schnitt müssen letztere bis zu 30 Prozent höhere Prämien in Kauf nehmen. Ab 2012 wurden scchließlich für alle Neukunden bzw. für beide Geschlechter sämtliche Tarifbeiträge angepasst.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmerermeister/in

Kunden die bei den Gesellschaften unterschiedliche Angebote einholen und nur nach dem Preis vergleichen, erleben später häufig eine böse Überraschung. Viel wichtiger ist es nähmlich die verschiedenen Bedingungen nach klaren Vorgaben zu vergleichen. Ein kompetenter Versicherungsmakler kann hierbei sicherlich behilflich sein. In den Bedingungen der
Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer auf die abstrakte Verweisung verzichtet werden. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Versicherer den Kunden auf einen anderen Beruf verweisen (mit ähnlichem Einkommen, ähnlicher Tätigkeit und ähnlichem Ansehen) und die Zahlung verweigern. Durchschnittlich (über alle Berufsgruppen gesehen) tritt eine Berufsunfähigkeit meist ab dem 44. Lebensjahr ein. Kunden die also nur eine abgekürzte Versicherungszeit bekommen, sollten angesichts dieser Tatsache überlegen, ob ein Vertrag dann immer noch sinnvoll ist. Wir meinen aber schon!
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Wer sich beim Thema
Berufsunfähigkeitsversicherung noch für keinen expliziten Vertrag entschieden hat, sollte grundsätzlich Vertragswerke meiden, die erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Leistung erbringen. So würde es auch sehr schwer werden, entsprechende Alternativverträge in Sachen Preis und Leistung zu vergleichen. Trotzdem lassen sich hier immer wieder viele Kunden von Werbeslogans der Versicherer wie: "Unser Vertrag leistet bereits ab 25 Prozent BU" locken. Generell erbringt die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmerermeister/in auch bei Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls eine Leistung. Allerdings verweigern die meisten Versicherungen dem Kunden jegliche Leistung, falls der Unfall durch das führen eines Luftfahrzeugs entstanden ist, insofern hierfür nach deutschem Recht eine Erlaubnis benötigt wird (z.B: Sportflieger). Gleiches gilt aber auch für alle sonstigen Besatzungsmitglieder. Vom allgemeinen Verständnis her abweichend, kann bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit geleistet werden, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine klare Prognose abgeben kann. Jedoch setzt dies eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit voraus. Bei vielen Versicherern gilt dies auch für verspätete BU-Meldungen, dass bis zu einem Jahr rückwirkend geleistet wird. Allerdings darf den Kunden hierbei kein Verschulden treffen.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer seine Versicherung im Beitrag freistellen lässt, muss immer mit Nachteilen rechnen. Gerade in der Anfangszeit sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten nur ein geringer Teil der Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhanden. Die exakten Werte sind von den Versicherern meist in extra Tabellen zusammengefasst. Generell gilt aber: Aufgrund der benötigten Risikobeiträge vorallem in den ersten Jahren, stehen für eine BU-Rente nach Beitragsfreistellung in dieser Zeitspanne nur geringe Mittel zur Verfügung. Bei einem Vertrag ohne expliziten Verzicht auf die abstrakte Verweisung, kann der die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmerermeister/in einmalig eine zeitlich begrenzte Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage aussprechen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausüben kann. In diesem Fall gilt: Bis zum Ablauf der Frist ist diese zeitlich begrenzte Anerkenntnis für die Gesellschaft bindend. Sollte sich der Grad der Berufsunfähigkeit auf einen bestimmten Prozentsatz vermindern, kann sich die Gesellschaft von der Leistung frei stellen. Spätestens mit Einstellung der Leistungen (in der Regel nach dem dritten Monat der Zustellung einer extra schriftlichen Erkärung durch die Versicherung), muss die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. In diesem Fall wurden sämtliche Veränderungen, die zu dieser Maßnahme geführt haben, in Textform dargestellt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Aus Verbraucherschutzgrüngen hat der Versicherer weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungsrecht (in Bezug auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht), insofern der Gesellschaft nachgewiesen wird, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, von dem Versicherungsunternehmen geschlossen worden wäre. Definitionsgemäß ergibt sich die Leistungspflicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmerermeister/in aus der vollständigen bzw. teilweisen Berufsunfähigkeit (bei letzterem kann es je nach Tarifwerk zu prozentualen Unterschieden kommen, in der Regel sind es 50 Prozent) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Ein Arzt muss dem Versicherungsnehmer entsprechendes bescheinigen (meist unter der Annahme auf mind. 6 Monate bzw. in manchen Bedingungen sogar auf Dauer). Falls im Falle einer Berufsunfähigkeit später durch die Ärzte keine medizinische Prognose gestellt werden kann, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann sich die Situation der versicherten Person bedingungsgemäß verbessern. Laut dem BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer werden auch in der BU-Versicherung sowohl an den Überschüssen, wie auch an vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. Näheres hierzu regelt das VVG. Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Evtl. vorhandene Bewertungsreserven werden im Geschäftsbericht des Versicherungsunternehmens ausgewiesen. Diesen Jahresabschluss überprüft in diesem Zusammenhang immer ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer. Zum Ende der Versicherungsperiode kann der VN verlangen, dass er von der Beitragszahlungspflicht befreit wird. In diesem Fall setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zimmerermeister/in die BU-Rente auf eine beitragsfreie Rente herab. Hier kommen dann anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik zum tragen, woraus sich für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die entsprechende Berufsunfähigkeitsrente errechnet. Im Schadenfall sollten dem Versicherer immer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und Ermittlung der Leistungspflicht übermittelt werden (also sämtliche Obliegenheiten unbedingt erfüllt werden). Genauer gesagt: Am besten sollte eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit und ausführliche ärztliche Berichte an den Versicherer übergeben werden. Gleiches gilt für gutachterliche Untersuchungen, sowie alle Unterlagen zur Darstellung des zuletzt ausgeübten Berufs.