Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Falls Ihnen später trotz eindeutiger Berufsunfähigkeit die Leistung verweigert würde, sollten Sie sich nicht auf das erst beste Abfindungsangebot Ihrer
Berufsunfähigkeitsversicherung einlassen. Damit Sie in dieser entscheidenden Anspruchsphase mehr Luft haben (z.B. um Ihr Recht notfalls vor Gericht zu erstreiten), sollten Sie möglichst im Vorfeld ein finanzielles Polster ansparen (es empfehlen sich finanzielle Rücklagen für mind. 6 bis 24 Monate). Es kann sinnvoll sein vor Vertragsschluss mit dem rauchen aufzuhören. Viele Gesellschaften verlangen für Raucher einen Prämienzuschlag. Die Versicherer argumentieren hier, dass Raucher öfters krank werden als Nichtraucher, was zu einem erhöhten Berufsunfähigkeitsrisiko führt. Wichtig: Wer 1 Jahr nicht geraucht hat, zählt als Nichtraucher. Bis 2012 waren Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge für Männer etwas günstiger als wie für Frauen. Im Schnitt müssen letztere bis zu 30 Prozent höhere Prämien in Kauf nehmen. Ab 2012 wurden scchließlich für alle Neukunden bzw. für beide Geschlechter sämtliche Tarifbeiträge angepasst.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsschlosser/in

In der BUV sollten Sie generell mind. 50 Prozent Berufsunfähigkeit vereinbaren. Auf diese Weise lassen sich die verschiedenen Angebote nicht nur besser vergleichen. In Bezug auf eine ärztliche Bescheinigung der Berufsunfähigkeit vermeidet dieser "Standard" zusätzliche Streitigkeiten mit dem Versicherer. Versicherungsunternehmen mit fairen Gesundheitsfragen, begrenzen die Nachfragen bei ambulanten Behandlungen maximal auf 5 Jahre bzw. bei stationären Behandlungen maximal auf 10 Jahre. Zudem ist es immer gut, wenn die
Berufsunfähigkeitsversicherung nur nach "ärztlichen Behandlungen" fragt und nicht nach "Krankheiten und Gebrechen". Bei letzterem könnten Sie unabsichtlich etwas vergessen. Eine Dread-Disease Versicherung (Schwere Krankheitenversicherung) bietet sich meist nicht als Alternative an, da die Gesundheitsfragen ähnlich weitreichend wie bei der BU sind. Diese Form der Absicherung empfiehlt sich eher für Selbstständige, die eine einmalige Geldsumme bevorzugen, um damit z.B. eine berufliche Neuorientierung zu finanzieren.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Wer sich beim Thema
Berufsunfähigkeitsversicherung noch für keinen expliziten Vertrag entschieden hat, sollte grundsätzlich Vertragswerke meiden, die erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Leistung erbringen. So würde es auch sehr schwer werden, entsprechende Alternativverträge in Sachen Preis und Leistung zu vergleichen. Trotzdem lassen sich hier immer wieder viele Kunden von Werbeslogans der Versicherer wie: "Unser Vertrag leistet bereits ab 25 Prozent BU" locken. Achten Sie nicht nur darauf in welcher Höhe die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsschlosser/in eine Leistung vornimmt (z.B. 2.000 EUR BU-Rente). Auch wichtig ist es, ob evtl. bei Zuteilung in eine Pflegestufe die Leistung durch den Versicherer erbracht wird. Wird bei Pflegebedürftigkeit eine Leistung erbracht, unterscheiden sich hier die möglichen BU-Renten, vorallem je nach dem Grad der Pflegestufen. Die BU-Versicherer unterscheiden sich hier vorallem in den prozentualen Übernahmen. Als Besonderheit obliegt dem Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Diese besteht vor allem darin, dass der Versicherte Anordnungen zu befolgen hat, die der untersuchende oder behandelnde Arzt trifft (beispielsweise um die Heilung zu fördern oder die BU zu mindern). An dieser Stelle muss betont werden, dass dem Versicherten nichts Unbilliges zugemutet werden darf. Deswegen müssen auch keinerlei Umschulungen oder neue berufliche Fähigkeiten erworben werden.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Tarifkalkulation sind alle Abschlusskosten bereits berücksichtigt und werden dem Versicherungsnehmer daher auch nicht gesondert in Rechnung gestellt. So werden sämtliche Abschluss- und Vertriebskosten immer während der vertraglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer aus den laufenden Tarifbeiträgen getilgt. Diese Kostenverrechnung hat beim BU-Versicherer zudem wirtschaftlich zur Folge, dass gerade in der Anfangszeit nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhanden sind. In der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsschlosser/in sind vom VN immer folgende Mitwirkungspflicht zu beachten, insofern am Ende Leistungen wegen einer Berufsunfähigkeit geltent gemacht werden sollen: Ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben. Hierin sollte unbedingt die Ursache, Beginn, Art, Verlauf und auch die voraussichtliche Dauer des Leidens, sowie der Grad der BU bzw. der Pflegestufe enthalten sein. Versicherungsunternehmen die in dem jeweiligen Tarifwerk auf die abstrakte Verweisung verzichtet haben, können erneut prüfen, ob die VP einen anderen Beruf bzw. eine andere Tätigkeit ausübt. Im Gegensatz zu einem Vertrag mit abstrakter Verweisung sind hier neu berufliche Fähigkeiten nicht zu berücksichtigen.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Wenn der BU-Versicherer einen nicht angezeigten Umstand bzw. die Unrichtigkeit einer vorvertraglichen Anzeigepflicht kannte, sind sämtliche Rechte der versicherungsgesellschaft z.B. auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung ausgeschlossen. Gleiches gilt auch dann, wenn es der Versicherer versäumt hat, den Kunden durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinzuweisen. Versicherungsnehmer sollten immer darauf achten, dass die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsschlosser/in auf die abstrakte Verweisung verzichtet. In diesem Fall lautet die Defintion der Leistungspflicht des Versicherers in etwa wie folgt: Falls die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung (immer ärztlich nachzuweisen), voraussichtlich auf Dauer (kundenfreundliche Tarifwerke sprechen von mind. 6 Monaten) ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor. Bestimmte Personen können die Berufsunfähigkeitsrente meist nur bis 500 EUR vereinbaren. Hierunter fallen z.B. Hausfrauen und -männer, Auszubildende (also auch Lehrlinge) und Studenten. Für Personen die nicht in diese Kategorie fallen, sollte immer eine möglichst hohe Rente vereinbart werden. In diesem Zusammenhang gilt: Je höher das erzielte Einkommen, desto höher der Versorgungsbedarf.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Überschusse aus Gewinngruppen werden vom Versicherer im Sinne der Beitragsrückerstattung zugeführt. Dies gilt allerdings nur insofern diese nicht in Form der sog. Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben wurden. Solche Rückstellungen dienen dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Verwendung finden selbige immer nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Nimmt die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsschlosser/in einen Abzug der BU-Rente in Folge einer schriftlichen Aufforderung durch den VN zur Befreiung von der Beitragszahlungspflicht vor, muss dieser Umstand nicht zwingend anerkannt werden: Gelingt es dem VN einen Nachweis darüber zu erbringen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in dem situationsbedingten Fall dem Grunde nach nicht zutreffen bzw. der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern sein müsste, entfällt der Abzug komplett oder wird entsprechend gemindert. Im Schadenfall sollten dem Versicherer immer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und Ermittlung der Leistungspflicht übermittelt werden (also sämtliche Obliegenheiten unbedingt erfüllt werden). Genauer gesagt: Am besten sollte eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit und ausführliche ärztliche Berichte an den Versicherer übergeben werden. Gleiches gilt für gutachterliche Untersuchungen, sowie alle Unterlagen zur Darstellung des zuletzt ausgeübten Berufs.