Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Privat krankenversicherte Selbständige sollten neben einer
Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt auch ein Krankentagegeld vereinbaren (falls nicht schon geschehen), da hier kein Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vornimmt. Aber auch für gesetzlich versicherte Selbständige kann es sinnvoll sein, insofern kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Unter bestimmten Umständen (bzw. bei manchen Versicherungen) haben Kunden mit Vorerkrankungen die Möglichkeit mit der Versicherungsgesellschaft eine Frist zu vereinbaren, nach welcher die entsprechende Erkrankung erneut überprüft wird. Falls dann die Krankheiten nicht mehr aufgetreten sind, können unter Umständen mögliche Ausschlüsse gestrichen werden. Falls der Tarif keine Nachversicherungsgarantie vorsieht, sollten Sie wenigstens eine Dynamisierung vereinbaren. Auf diese Weise erhöht sich die versicherte Rentenleistung jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz bzw. der Tarifbeitrag und damit letztendlich auch die vereinbarte BU Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsmeister/in

Kunden die bei den Gesellschaften unterschiedliche Angebote einholen und nur nach dem Preis vergleichen, erleben später häufig eine böse Überraschung. Viel wichtiger ist es nähmlich die verschiedenen Bedingungen nach klaren Vorgaben zu vergleichen. Ein kompetenter Versicherungsmakler kann hierbei sicherlich behilflich sein. Wer eine
Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart hat und sich nach einem Leistungsfall einen anderen Beruf suchen und dann wieder arbeiten gehen würde (also freiwillig), für den gilt: Der Versicherer kann die komplette BU-Rente streichen, wenn dieser Beruf ähnlich gut bezahlt wird und der vorherigen Lebensstellung entspricht. Man spricht hier von einer konkreten Verweisung, auf welche derzeit kein Versicherer verzichtet. Durchschnittlich (über alle Berufsgruppen gesehen) tritt eine Berufsunfähigkeit meist ab dem 44. Lebensjahr ein. Kunden die also nur eine abgekürzte Versicherungszeit bekommen, sollten angesichts dieser Tatsache überlegen, ob ein Vertrag dann immer noch sinnvoll ist. Wir meinen aber schon!
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

In der BUV erbringen die meisten Anbieter eine Leistung, insofern die versicherte Person während der Dauer des Vertrags zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird. Abweichend sind hier allerdings auch andere Bedingungen möglich. So finden sich auch Anbieter die bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit zumindest einen Teil der vereinbarten BU-Rente auszahlen. Da hier die volle BU-Rente meist erst ab 75 Prozent bezogen werden kann, sollten solche abweichenden Vertragsbedingungen eher gemieden werden. Wer sich fragt wann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsmeister/in genau zu leisten hat, sollte die jeweiligen Versicherungsbedingungen gründlich studieren. Alternativ bietet sich auch die Inanspruchnahme einer Beratung bei einem Versicherungsmakler an. Neben der prozentualen Berufsunfähigkeit wird dort nähmlich auch erläutert, wie eine Berufsunfähigkeit überhaupt definiert wird (z.B: Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall etc.). In der BUV gilt: Als Voraussetzung für eine Leistung des Versicherers sind sowohl Krankheiten, als auch Körperverletzungen bzw. Kräfteverfall sowie auch eine Pflegebedürftigkeit immer ärztlich nachzuweisen. Der Gesundheitszustand muss also objektiv gesehen, von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen, dass damit gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt ist. Im Unterschied zu rein subjektiv empfundenen Beschwerden, können letztere insofern keine Berücksichtigung finden.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer die es nicht mehr schaffen ihre Beiträge zu leisten, haben das Recht die BU-Versicherung zu bestimmten Terminen ganz oder auch nur teilweise schriftlich zu kündigen. Bei letzterem darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag von einem bestimmten Wert sinken, der je nach Versicherung schwankt. Kunden sollten aber unbedingt einer Beitragsfreistellung den Vorzug gewähren (gerade wenn der Vertrag schon länger bestand). Die versicherte Person hat dem Versicherer auch in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsmeister/in im Schadenfall ausführliche Unterlagen über seinen Beruf und damit auch die Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit, sowie über die eingetretenen Veränderungen auszuhändigen. Selbiges gilt auch für eine explizite Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Ansonsten wird der Versicherer die Leistung verweigern. Versicherungsunternehmen die in dem jeweiligen Tarifwerk auf die abstrakte Verweisung verzichtet haben, können erneut prüfen, ob die VP einen anderen Beruf bzw. eine andere Tätigkeit ausübt. Im Gegensatz zu einem Vertrag mit abstrakter Verweisung sind hier neu berufliche Fähigkeiten nicht zu berücksichtigen.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht wird häufig übersehen, dass die Gesundheitsfragen nicht nur durch die versicherte Person vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Weicht die versicherte Person vom Versicherungsnehmer ab, so muss auch diese alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls könnte der BU-Versicherer im Leistungsfall die vereinbarte BU-Rente verweigern. Selbiges gilt auch für eine mögliche Beitragsfreistellung. Damit der Kunde im Leistungsfall durch den Versicherer nicht einfach auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, sollte ein kundenfreundlicher Vertrag immer auf die abstrakte Verweisung verzichten. In diesem Fall könnte die BU-Defintion wie folgt lauten: Falls die versicherte Person z.B. 9 Monate ununterbrochen in Folge Krankheit, Körperverletzung vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Falls der Versicherer in den Bedingungen nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet, ist es seitens der BGH-Rechtssprechung durchaus üblich, dass Einkommenseinbußen bis 30 Prozent hingenommen werden müssen. Jedoch kommen für eine solche Verweisung nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherer versuchen sämtliche Beiträge immer so zu kalkulieren, dass sie auch exakt für die Deckung von Berufsunfähigkeitsrisiken benötigt werden. Aus diesem Grund stehen für die Bildung von Kapitalerträgen meist keine oder wenn dann nur geringfügige Beträge zur Verfügung. Häufig entstehen daher in BUV-Tarifen keine oder nur sehr geringe Bewertungsreserven. Wird vom VN schriftlich verlangt, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, mindert sich der für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag um einen bestimmten Abzug bzw. um rückständige Beiträge. Hier ergeben sich in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsmeister/in je nach Versicherungspolice entsprechende Unterschiede. Mit dem jeweiligen Abzug wird die veränderte Risikolage des übrigen Versichertenbestandes ausgeglichen. In der BUV kann es dazu kommen, dass der Versicherer Überschüsse bildet. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich für den Versicherer die tatsächlichen Kosten günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation ursprünglich angenommen. Weitere Überschüsse können sich auch aus den Erträgen der Kapitalanlagen ergeben. Für letzteres gilt immer von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen waren und zwar zum festgelegten Prozentsatz.