Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Privat krankenversicherte Selbständige sollten neben einer
Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt auch ein Krankentagegeld vereinbaren (falls nicht schon geschehen), da hier kein Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vornimmt. Aber auch für gesetzlich versicherte Selbständige kann es sinnvoll sein, insofern kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Es kann sinnvoll sein vor Vertragsschluss mit dem rauchen aufzuhören. Viele Gesellschaften verlangen für Raucher einen Prämienzuschlag. Die Versicherer argumentieren hier, dass Raucher öfters krank werden als Nichtraucher, was zu einem erhöhten Berufsunfähigkeitsrisiko führt. Wichtig: Wer 1 Jahr nicht geraucht hat, zählt als Nichtraucher. Generell zahlen Sie als Akademiker bzw. in einem Schreibtischberuf einen niedrigeren Beitrag als wie ein körperlich Tätiger (beispielsweise ein Handwerker). Bei letzterer Berufsgruppe fällt das Berufsunfähigkeitsrisiko überproportional hoch aus.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsbauer/in

Die Versicherungszeit sollte möglichst bis zum Beginn der Altersrente vereinbart werden. Falls vom Versicherer möglich, gilt dies auch für die Leistungsdauer. Eine kürzere Versicherugsdauer sollte nur dann in Betracht gezogen werden, falls Sie sich ansonsten überhaupt keinen Vertrag leisten können (hier fällt der Beitrag enorm). Da viele Berufstätige auch zeitweise im Ausland tätig sind, bietet es sich an darauf zu achten, dass der Vertrag einen weltweiten Versicherungsschutz vorsieht. Im Normalfall gilt dies in der
Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich für die Europäische Union: Ein Umzug in die Schweiz würde somit bereits den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Da es auch bei den besten Versicherungsbedingungen dazu kommen kann, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert, empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Der Vertragsbeginn sollte in jedem Fall vor Antragseinreichung beginnen, sonst erstattet der Rechtsschutzversicherer mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit keinerlei Rechtskosten.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Versicherungsnehmer die nur eine vorübergehende akute Erkrankung erleiden, haben in der Regel noch keinen Anspruch auf mögliche Leistungen aus ihrer BU-Police. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. In den meisten Versicherungsbedingungen gilt eine Erkrankung oder Besserung erst dann als nicht vorübergehend, insofern diese nach einer bestimmten Anzahl von Monaten (in der Regel 12 Monate) noch anhält. Grundsätzlich ist es für das Versicherungsunternehmen nicht relevant wie eine mögliche BU eingetreten ist. Allerdings wird den Versicherungsnehmern immer dann die Leistung verweigert, falls die Berufsunfähigkeit aus einem Unfall resultiert, dem wiederum eine Fahrtveranstaltung mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, vorausgegangen ist (also z.B. illegales Autorennen). Grundsätzlich sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein. Bei Selbstständigen sollte sie jedoch nicht 75 Prozent vom letzten Nettoeinkommen überschreiten.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen einen vorhandenen Rückkaufswert aus, insofern die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlangt wurde und die zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von einen bestimmten Wert nicht erreicht hat (dieser Wert schwankt je nach Versicherungsgesellschaft). Einen schwankenden Wert gibt es übrigens auch bei einer teilweisen Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Nach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht hat die Versicherung das Recht, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit, sowie das Fortleben der versicherten Person nachzuprüfen. Falls durch die Versicherung nicht im Vorfeld auf die abstrakte Verweisung verzichtet wurde, kann diese erneut prüfen, ob die VP eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausüben kann. Auch neu erworbene berufliche Fähigkeiten sind hier zu berücksichtigen. Die Gesellschaft kann auf eigene Kosten sachdienliche Auskünfte einholen. Darüber hinaus kann sie einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch explizit beauftragte Ärzte verlangen. Dieses Vorgehen dient zur korrekten Nachprüfung.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Einer BUV die eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht festgestellt hat, kann unter gewissen Umständen das Rücktrittsrecht aberkannt werden. Dies gilt vorallem dann, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Hier hat die Gesellschaft dann aber dennoch die Möglichkeit den Vertrag binnen eines Monats zu kündigen. Definitionsgemäß ergibt sich die Leistungspflicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsbauer/in aus der vollständigen bzw. teilweisen Berufsunfähigkeit (bei letzterem kann es je nach Tarifwerk zu prozentualen Unterschieden kommen, in der Regel sind es 50 Prozent) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Ein Arzt muss dem Versicherungsnehmer entsprechendes bescheinigen (meist unter der Annahme auf mind. 6 Monate bzw. in manchen Bedingungen sogar auf Dauer). In einigen Fällen kann die BUV als Vertragsform im Vornherein ausscheiden. Betroffen sind hiervon meist Berufe mit stark schwankenden bzw. unregelmäßigen Einkommen, wie z.B. Schüler und Saisonarbeiter oder auch Studenten (sofern sich diese noch am Anfang ihres Studiums befinden). Gleiches gilt meist auch für Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten (z.B Artisten, Akrobaten, Dompteure etc.).
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherer versuchen sämtliche Beiträge immer so zu kalkulieren, dass sie auch exakt für die Deckung von Berufsunfähigkeitsrisiken benötigt werden. Aus diesem Grund stehen für die Bildung von Kapitalerträgen meist keine oder wenn dann nur geringfügige Beträge zur Verfügung. Häufig entstehen daher in BUV-Tarifen keine oder nur sehr geringe Bewertungsreserven. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zentralheizungsbauer/in hat das Recht vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, wenn der Einlösungsbeitrag durch den VN nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn dieser dem Versicherungsunternehmen beweisen kann, dass er die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hatte. Im Falle eines Rücktritts, kann die Versicherungsgesellschaft dem VN jedoch sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchungen in Rechnung stellen, die im Laufe einer Gesundheitsprüfung entstanden sind. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Zuschläge fällig werden. Insbesonders dann, wenn durch die besonderen klimatischen Verhältnisse oder die sonstigen Lebens- und Umweltbedingungen am Aufenthaltsort eine Risikoerhöhung vorliegt. Weiterhin ist der aktuelle Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen. Hieraus können sich für den Kunden neben reinen Beitragszuschlägen auch Leistungsausschlüsse ergeben.