Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Privat krankenversicherte Selbständige sollten neben einer
Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt auch ein Krankentagegeld vereinbaren (falls nicht schon geschehen), da hier kein Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vornimmt. Aber auch für gesetzlich versicherte Selbständige kann es sinnvoll sein, insofern kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Auch wenn der Interessent bei den Gesundheitsfragen ein Rückenleiden angibt und der Versicherer daraufhin große Teile des Bewegungsapparates wie z.B. auch der Wirbelsäule vom Versicherungsschutz streicht (also Ausschlüsse vornimmt), erhält der Kunde hierfür am Ende keinen günstigeren Tarifbeitrag. Im Gegensatz zur Unfallversicherung muss in der BU Versicherung ein späterer Berufswechsel nicht angezeigt werden. Für den Tarifbeitrag gilt immer der bei Vertragsschluss angegebene Beruf. Manche Versicherer bieten aber zum Vorteil des Kunden eine spätere Beitragssenkung, insofern der Kunde in einen ungefährlicheren Beruf gewechselt hat.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechnikerassistent/in

Kunden sollten allzu lange Karenzzeiten besser meiden. Vermittler locken hier gerne mit einem etwas günstigeren Tarifbeitrag. Allerdings wird es hierbei im Versicherungsfall in jedem Fall zu einem finanziellen Engpass kommen, die der Versicherungsnehmer nur schwer alleine überbrücken kann. Kundenfreundliche Verträge zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch ohne direkten Nachweis der Berufsunfähigkeit. Dies gilt beispielsweise für eine Bewilligung der Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier sollte auch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung bereits leisten. Die BUV lässt sich auch mit einer Rürup Förderung kombinieren. Häufig wird in diesem Zusammenhang der mögliche Vorteil für Selbstständige argumentiert. Nachdem diese Personengruppe allerdings meist ein schwankendes Einkommen hat, sollte auf das teurere Kombiprodukt eher verzichtet werden.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

In der BUV erbringen die meisten Anbieter eine Leistung, insofern die versicherte Person während der Dauer des Vertrags zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird. Abweichend sind hier allerdings auch andere Bedingungen möglich. So finden sich auch Anbieter die bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit zumindest einen Teil der vereinbarten BU-Rente auszahlen. Da hier die volle BU-Rente meist erst ab 75 Prozent bezogen werden kann, sollten solche abweichenden Vertragsbedingungen eher gemieden werden. Wer sich fragt wann die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechnikerassistent/in genau zu leisten hat, sollte die jeweiligen Versicherungsbedingungen gründlich studieren. Alternativ bietet sich auch die Inanspruchnahme einer Beratung bei einem Versicherungsmakler an. Neben der prozentualen Berufsunfähigkeit wird dort nähmlich auch erläutert, wie eine Berufsunfähigkeit überhaupt definiert wird (z.B: Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall etc.). Bereits zurückgelegte Karenzzeiten werden meistens berücksichtigt, insofern die Berufsunfähigkeit innerhalb von zwei Jahren aufgrund derselben Ursache erneut eingetreten ist. Sinnvoll sind gerade längere Karenzzeiten vor allem für alle jene Personen die in den ersten Monaten einer Berufsunfähigkeit noch über andere Einkommensquellen verfügen. Dies kann selbstverständlich auch angespartes Vermögen beinhalten (zum Kapitalverzehr).
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Mitwirkungspflichten später erfüllt wurden, ist die Gesellschaft ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe entsprechender Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Ansprüche bleiben insoweit bestehen, als das eine Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht vom Versicherer wäre. Dabei tritt aber die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur dann ein, wenn das Versicherungsunternehmen den VN im Vorfeld durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. In Bezug auf die Mitwirkungspflichten der versicherten Person kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechnikerassistent/in extra ärztliche Untersuchungen durch von durch das Versicherungsunternehmen beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen. Daraus ergeben sich zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Dies gilt ebenso für die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen. Hat der VN eine im Vertrag extra beschriebene Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht erfüllt, ist der Berufsunfähigkeitsversicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht werden die Leistungen immer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Aus Verbraucherschutzgrüngen hat der Versicherer weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungsrecht (in Bezug auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht), insofern der Gesellschaft nachgewiesen wird, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, von dem Versicherungsunternehmen geschlossen worden wäre. In der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechnikerassistent/in werden sämtliche Leistungen dem Empfangsberechtigten auf seine eigenen Kosten überwiesen: Das heisst z.B. bei Überweisungen in Länder außerhalb des EWR, dass hier auch die damit verbundene Gefahr alleine der Empfangsberechtigte zu tragen hat. Aus diesem Grund sollten auch Änderungen wie der Postanschrift des VN dem Versicherungsunternehmen am besten unverzüglich mitgeteilt werden. Anderenfalls können sich Nachteile ergeben. Die meisten Anbieter sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass eine später eintretende Änderung des Grades der Berufsunfähigkeit von Seiten des Versicherers berücksichtigt werden kann. Zum Schutz des VN ist die vollständige Einstellung von Leistungen aber nur dann möglich, insofern die erforderlichen Abänderungsvorraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Überschusse aus Gewinngruppen werden vom Versicherer im Sinne der Beitragsrückerstattung zugeführt. Dies gilt allerdings nur insofern diese nicht in Form der sog. Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben wurden. Solche Rückstellungen dienen dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Verwendung finden selbige immer nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Für die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechnikerassistent/in ist es üblich, dass die Versicherungsprämien laufend entrichtet werden. Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen sind Einmalzahlungen bisher noch nicht möglich. Je nach Vereinbarung kann die Versicherungsperiode ein ganzes Jahr, ein Semester, ein Quartal oder auch nur ein Monat sein. Grundsätzlich werden die Tarifbeiträge immer zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Für Kombiprodukte gilt: Wird der Vertrag nur teilweise gekündigt, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer vollständigen Kündigung kann die Versicherung aber auch erlöschen, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt.