Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Hin und wieder kollidieren das gesetzliche Krankengeld bzw. das private Krankentagegeld mit einer etwaigen BU-Leistung. Es empfiehlt sich daher immer auf möglichst gute Versicherungsbedingungen zu achten. Am besten ist es, wenn die
Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung nicht von einem möglichen Krankentagegeld abhängig macht (hier gibt es allerdings nur äußerst wenige Anbieter). Versicherungsnehmer die bereits an Alkoholabhängigkeit, Alzheimer, Angststörung, Angina pectoris, depressive Erkrankungen, Diabetes mellitus, Drogenabhängigkeit, Herzinfarkt, HIV-Infektion, Krebs, Multiple Sklerose, Parkinson oder Rheuma leiden bzw. erkrankt sind, müssen infolge dieser Erkrankungen mit einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen. Als Inflationsschutz lässt sich mit dem Versicherer eine jährliche Leistungserhöhung vereinbaren, die die mögliche Berufsunfähigkeitsrente automatische um einen bestimmten Prozentsatz anhebt. Bei den meisten Versicherungen sind hier 2, 3 oder sogar 5 Prozent Rentendynamisierung möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechniker/in

Sowohl Männer, als auch Frauen sollten darauf achten, Kombiprodukte inkl. Renten- oder Lebensversicherungen zu meiden. Dies gilt auch für staatlich geförderte Produkte, da es immer besser ist die Kapitalanlage vom Versicherer zu trennen. Bei Zahlungsschwierigkeiten lassen sich häufig nur beide Verträge gleichzeitig beitragsfreistellen, was meist im Anschluss zu einer erneuten und damit nachteiligen Gesundheitsprüfung führen dürfte. Kundenfreundliche Verträge zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch ohne direkten Nachweis der Berufsunfähigkeit. Dies gilt beispielsweise für eine Bewilligung der Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier sollte auch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung bereits leisten. Kunden sollten darauf achten, dass der Vertrag keine Karenzzeiten vorsieht. Ansonsten hätte der Versicherer das Recht, der versicherten Person die vereinbarte BU Rente nicht ab Beginn der Berufsunfähigkeit, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit zu gewähren (teilweise erst nach zwei Jahren).
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Über eine einfache BU hinaus, kann von dem Versicherungsunternehmen in aller Regel auch dann eine Leistung bezogen werden, insofern eine Pflegebedürftigkeit attestiert wurde. Ärzte bemessen hier die Pflegebedürftigkeit nach möglichen Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Beispiele hierfür wären: "Fortbewegen im Zimmer", "Aufstehen und Zubettgehen", "Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken", "Verrichten der Notdurft" etc. Dem BU-Versicherer ist es meist völlig gleich, wie es zu einer bestimmten Berufsunfähigkeit gekommen ist. Allerdings wird kaum eine BUV seinem Kunden eine Leistung erbringen, falls die BU durch einen Versuch bzw. einer vorsätzlichen Ausführung einer Straftat zustande gekommen ist. Gleiches gilt generell bei inneren Unruhen, falls der Versicherungsnehmer auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat bzw. auch bei Kriegsereignissen. Ob die Teilnahme hier unmittelbar oder mittelbar erfolgt ist, spielt meist keine Rolle. Sollte die Berufsunfähigkeit dem Versicherer später als 3 Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt werden, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Beginn des Monats dieser Mitteilung. Als Auswirkung einer verspäteten Meldung des Eintritts der Berufsunfähigkeit wird ebenso der Leistungsbeginn zumeist auf den Ablauf des Monats der Meldung datiert. Jedoch gilt dies nicht, wenn die verspätete Meldung unverschuldet aus wichtigem Grunde zustande kam.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Mitwirkungspflichten später erfüllt wurden, ist die Gesellschaft ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe entsprechender Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Ansprüche bleiben insoweit bestehen, als das eine Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht vom Versicherer wäre. Dabei tritt aber die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur dann ein, wenn das Versicherungsunternehmen den VN im Vorfeld durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die versicherte Person hat dem Versicherer auch in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechniker/in im Schadenfall ausführliche Unterlagen über seinen Beruf und damit auch die Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit, sowie über die eingetretenen Veränderungen auszuhändigen. Selbiges gilt auch für eine explizite Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Ansonsten wird der Versicherer die Leistung verweigern. Versicherungsunternehmen die in dem jeweiligen Tarifwerk auf die abstrakte Verweisung verzichtet haben, können erneut prüfen, ob die VP einen anderen Beruf bzw. eine andere Tätigkeit ausübt. Im Gegensatz zu einem Vertrag mit abstrakter Verweisung sind hier neu berufliche Fähigkeiten nicht zu berücksichtigen.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Wenn der BU-Versicherer einen nicht angezeigten Umstand bzw. die Unrichtigkeit einer vorvertraglichen Anzeigepflicht kannte, sind sämtliche Rechte der versicherungsgesellschaft z.B. auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung ausgeschlossen. Gleiches gilt auch dann, wenn es der Versicherer versäumt hat, den Kunden durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinzuweisen. Kommt es zu Klagen betreffend der Versicherungspolice, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit immer nach dem Sitz des im Vertrag benannten Versicherungsunternehmens bzw. der hierfür zuständigen Niederlassung. Ist der VN eine natürliche Person, ist das örtliche Gericht zuständig (also in dessen Bezirk der VN zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hatte bzw. in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechniker/in). Sollte vom Versicherungsnehmer eine Karenzzeit vereinbart werden, wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit kann beispielsweise ein halbes, ein volles oder auch zwei Jahre betragen. Während einer solchen Zeitspanne entfällt für den VN die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Im Falle eines Kombiprodukts, kann dies teilweise sogar für die Hauptversicherung vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherer versuchen sämtliche Beiträge immer so zu kalkulieren, dass sie auch exakt für die Deckung von Berufsunfähigkeitsrisiken benötigt werden. Aus diesem Grund stehen für die Bildung von Kapitalerträgen meist keine oder wenn dann nur geringfügige Beträge zur Verfügung. Häufig entstehen daher in BUV-Tarifen keine oder nur sehr geringe Bewertungsreserven. Zum Ende der Versicherungsperiode kann der VN verlangen, dass er von der Beitragszahlungspflicht befreit wird. In diesem Fall setzt die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahntechniker/in die BU-Rente auf eine beitragsfreie Rente herab. Hier kommen dann anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik zum tragen, woraus sich für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die entsprechende Berufsunfähigkeitsrente errechnet. Während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs ist die BUV am Überschuss beteiligt. In Zeiten der Versicherungsdauer können die beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Bei ersterem werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile in aller Regel direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Der Bruttobeitrag reduziert sich hierdurch von Vertragsbeginn an meist um mind. 20-40 Prozent.