Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade bei einer selbstständigen
Berufsunfähigkeitsversicherung haben Kunden gute Chancen auf faire Versicherungsbedingungen. Immerhin haben sich die AGBs vieler Versicherer in den letzten Jahren generell verbessert. Trotzdem sollten Sie am besten zusammen mit einem unabhängigen Versicherungsexperten, verschiedene BUV Bedingungen vergleichen. Wer bereits an Vorerkrankungen wie z.B. Bluthochdruck, chronische Bronchitis, Feststoffwechselstörungen, Nierensteine, leichtes Asthma, mittelschwerer Krampfadern oder starkes Übergewicht leidet, muss mit deutlich höheren Tarifbeiträgen rechnen. Als Inflationsschutz lässt sich mit dem Versicherer eine jährliche Leistungserhöhung vereinbaren, die die mögliche Berufsunfähigkeitsrente automatische um einen bestimmten Prozentsatz anhebt. Bei den meisten Versicherungen sind hier 2, 3 oder sogar 5 Prozent Rentendynamisierung möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmodelleur/in

Falls Interessenten einen Vertrag abschließen möchten, sollte es unbedingt vermieden werden, voreilig eine Privatrente zu vereinbaren. Es gilt hier möglichst immer den Berufsunfähigkeitsschutz von der Altersvorsorge zu trennen, da für diese unterschiedlichen Ziele, auch unterschiedliche Produkte eingesetzt werden sollten. Kundenfreundliche Verträge zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch ohne direkten Nachweis der Berufsunfähigkeit. Dies gilt beispielsweise für eine Bewilligung der Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier sollte auch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung bereits leisten. Durchschnittlich (über alle Berufsgruppen gesehen) tritt eine Berufsunfähigkeit meist ab dem 44. Lebensjahr ein. Kunden die also nur eine abgekürzte Versicherungszeit bekommen, sollten angesichts dieser Tatsache überlegen, ob ein Vertrag dann immer noch sinnvoll ist. Wir meinen aber schon!
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Versicherungsnehmer die nur eine vorübergehende akute Erkrankung erleiden, haben in der Regel noch keinen Anspruch auf mögliche Leistungen aus ihrer BU-Police. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. In den meisten Versicherungsbedingungen gilt eine Erkrankung oder Besserung erst dann als nicht vorübergehend, insofern diese nach einer bestimmten Anzahl von Monaten (in der Regel 12 Monate) noch anhält. Dem BU-Versicherer ist es meist völlig gleich, wie es zu einer bestimmten Berufsunfähigkeit gekommen ist. Allerdings wird kaum eine BUV seinem Kunden eine Leistung erbringen, falls die BU durch einen Versuch bzw. einer vorsätzlichen Ausführung einer Straftat zustande gekommen ist. Gleiches gilt generell bei inneren Unruhen, falls der Versicherungsnehmer auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat bzw. auch bei Kriegsereignissen. Ob die Teilnahme hier unmittelbar oder mittelbar erfolgt ist, spielt meist keine Rolle. Grundsätzlich sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein. Bei Selbstständigen sollte sie jedoch nicht 75 Prozent vom letzten Nettoeinkommen überschreiten.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen einen vorhandenen Rückkaufswert aus, insofern die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlangt wurde und die zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von einen bestimmten Wert nicht erreicht hat (dieser Wert schwankt je nach Versicherungsgesellschaft). Einen schwankenden Wert gibt es übrigens auch bei einer teilweisen Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Nach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht hat die Versicherung das Recht, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit, sowie das Fortleben der versicherten Person nachzuprüfen. Falls durch die Versicherung nicht im Vorfeld auf die abstrakte Verweisung verzichtet wurde, kann diese erneut prüfen, ob die VP eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausüben kann. Auch neu erworbene berufliche Fähigkeiten sind hier zu berücksichtigen. Die Gesellschaft kann auf eigene Kosten sachdienliche Auskünfte einholen. Darüber hinaus kann sie einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch explizit beauftragte Ärzte verlangen. Dieses Vorgehen dient zur korrekten Nachprüfung.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Kann die BUV aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den VN vom Vertrag weder zurücktreten noch kündigen (beispielsweise weil der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände evtl. zu anderen Bedingungen geschlossen worden wäre), werden andere Bedingungen auf explizites Verlangen durch die Versicherungsgesellschaft rückwirkend Vertragsbestandteil. Sofern der VN dem Versicherungsunternehmen nachweisen kann, dass die dem pauschalen Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in seinem Fall z.B. dem Grunde nach nicht zutreffen oder auch der Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt der vom Versicherer angesetzte Abgeltungsbetrag. Im letzteren Fall wird der Betrag entsprechend herabgesetzt. Damit gilt für einen BU-Vertrag immer das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Neuere Verträge sehen eine Beitragsanpassungsklausel vor. In der selbstständigen BUV dient sie dem Versicherer dazu Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Aus Verbraucherschutzgründen allerdings immer geprüft und legitimiert durch einen unabhängigen Treuhänder. Weiterhin muss es sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Überschusse aus Gewinngruppen werden vom Versicherer im Sinne der Beitragsrückerstattung zugeführt. Dies gilt allerdings nur insofern diese nicht in Form der sog. Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben wurden. Solche Rückstellungen dienen dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Verwendung finden selbige immer nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer fragen häufig an, wann der Versicherungsbeitrag geleistet werden muss: Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn der VN fristgerecht alles unternommen hat, damit der Tarifbeitrag beim Versicherungsunternehmen eingeht. Wenn die Prämienzahlung ohne das Verschulden des VN vom Versicherungsunternehmen nicht eingezogen werden konnte, gibt letzterer eine schriftliche Zahlungsaufforderung raus. Die Zahlung ist auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach der seperaten Aufforderung erfolgt ist. Während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs ist die BUV am Überschuss beteiligt. In Zeiten der Versicherungsdauer können die beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Bei ersterem werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile in aller Regel direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Der Bruttobeitrag reduziert sich hierdurch von Vertragsbeginn an meist um mind. 20-40 Prozent.