Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Generell erhalten junge und gesunde Menschen wesentlich leichter einen Berufsunfähigkeitsschutz. Häufig ist es dann auch diese Personengruppe, die einen Vertrag zu wesentlich besseren Konditionen und faireren Bedingungen erhält. Von daher können es sich jüngere Kunden eher erlauben, etwas wählerischer in Bezug auf die Vertragswahl zu sein. Kunden die einen Risikozuschlag hinnehmen müssen, haben bei manchen Versicherern die Möglichkeit, die hierfür verantwortliche Vorerkrankung nach einer bestimmten Frist überprüfen zu lassen. Fällt dann diese erneute Gesundheitsprüfung possitiv aus, kann der Risikozuschlag unter bestimmten Umständen entfallen. Ist in einem Vertrag eine Dynamisierung vereinbart worden, besteht die Möglichkeit dieser zweimal aufeinander folgend zu widersprechen. Mit der dritten Ablehnung wird sie komplett ausgesetzt. Eine beitragsschonende Variante liegt hier in dem Verfahren exakt nur jeden dritten Dynamisierungsschritt zu akzeptieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Verwaltungshelfer

Kunden sollten in Bezug auf die mögliche Überschussverwendung keine Bonusrente vereinbaren. Eine solche Leistung würde dann nur in Form einer erhöhten BU-Rente im Leistungsfall greifen und käme einer sehr gewagten Wette gleich. Besser Sie kalkulieren gleich eine entsprechende Rente, da Sie sonst Ihre Versicherung zweckentfremden würden. Kundenfreundliche Verträge zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch ohne direkten Nachweis der Berufsunfähigkeit. Dies gilt beispielsweise für eine Bewilligung der Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier sollte auch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung bereits leisten. Durchschnittlich (über alle Berufsgruppen gesehen) tritt eine Berufsunfähigkeit meist ab dem 44. Lebensjahr ein. Kunden die also nur eine abgekürzte Versicherungszeit bekommen, sollten angesichts dieser Tatsache überlegen, ob ein Vertrag dann immer noch sinnvoll ist. Wir meinen aber schon!
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Über eine einfache BU hinaus, kann von dem Versicherungsunternehmen in aller Regel auch dann eine Leistung bezogen werden, insofern eine Pflegebedürftigkeit attestiert wurde. Ärzte bemessen hier die Pflegebedürftigkeit nach möglichen Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Beispiele hierfür wären: "Fortbewegen im Zimmer", "Aufstehen und Zubettgehen", "Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken", "Verrichten der Notdurft" etc. Achten Sie nicht nur darauf in welcher Höhe die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Verwaltungshelfer eine Leistung vornimmt (z.B. 2.000 EUR BU-Rente). Auch wichtig ist es, ob evtl. bei Zuteilung in eine Pflegestufe die Leistung durch den Versicherer erbracht wird. Wird bei Pflegebedürftigkeit eine Leistung erbracht, unterscheiden sich hier die möglichen BU-Renten, vorallem je nach dem Grad der Pflegestufen. Die BU-Versicherer unterscheiden sich hier vorallem in den prozentualen Übernahmen. Grundsätzlich sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein. Bei Selbstständigen sollte sie jedoch nicht 75 Prozent vom letzten Nettoeinkommen überschreiten.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

In den Fällen des § 16 Absatz 3 braucht der Berufsunfähigkeitsversicherer den Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn diesem die schriftliche Anzeige des bisherigen Berechtigten vorliegt. Demnach kann der Versicherer also den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen. Das heisst er kann dann über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag frei verfügen (also auch sämtliche Leistungen in Empfang nehmen). In einem Bedingungswerk in welchem die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Verwaltungshelfer auf die abstrakte Verweisung verzichtet hat, kann diese einmalig eine zeitlich begrenzte Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage aussprechen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausübt. Damit behält sich die Versicherung zumindest das Recht auf eine konkrete Verweisung vor. Hat der VN eine im Vertrag extra beschriebene Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht erfüllt, ist der Berufsunfähigkeitsversicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht werden die Leistungen immer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Aus Verbraucherschutzgrüngen hat der Versicherer weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungsrecht (in Bezug auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht), insofern der Gesellschaft nachgewiesen wird, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, von dem Versicherungsunternehmen geschlossen worden wäre. Generell kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Verwaltungshelfer bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestimmte Kosten gesondert in Rechnung stellen. Der Verwaltungsaufwand muss sich aus dem Verschulden des VN ergeben. Dies gilt beispielsweise für einen Rückläufer im Lastschriftverfahren, eine schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung der Folgebeiträge oder auch der nachträglichen Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins. Abweichend zu Standardverträgen die ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Leistung erbringen, gibt es Tarife mit speziellen Staffelregelungen (25, 50 und 75 Prozent). Auch wenn hierfür manche Vermittler werben, sollten Kunden von derartigen Verträgen die Finger lassen. Theoretisch wären bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit erste Rentenzahlungen denkbar, allerdings zu unzumutbaren Leistungskürzungen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Generell tragen verschiedene Versicherungsarten unterschiedlich zur Bildung von Überschüssen bei. Deshalb fassen die Versicherer gleichartige Versicherungen zu Gruppen zusammen. Um das versicherte Risiko (z.B. Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsrisiko) zu berücksichtigen, werden extra Gewinngruppen gebildet. Die Verteilung des Überschusses orientiert sich immer daran, in welchem Umfang der VN einer Gruppe zu seiner Entstehung beigetragen hat. Wird vom VN schriftlich verlangt, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, mindert sich der für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag um einen bestimmten Abzug bzw. um rückständige Beiträge. Hier ergeben sich in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Verwaltungshelfer je nach Versicherungspolice entsprechende Unterschiede. Mit dem jeweiligen Abzug wird die veränderte Risikolage des übrigen Versichertenbestandes ausgeglichen. Während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs ist die BUV am Überschuss beteiligt. In Zeiten der Versicherungsdauer können die beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Bei ersterem werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile in aller Regel direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Der Bruttobeitrag reduziert sich hierdurch von Vertragsbeginn an meist um mind. 20-40 Prozent.