Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit die vorvertragliche Anzeigepflicht von der
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verletzt wird, sollten Sie die Gesundheitsfragen bei Einreichung Ihres Antrags möglichst exakt beantworten. BUV Anträge mit schwammigen und allgemein formulierten Gesundheitsfragen sollten deshalb eher gemieden werden. Kunden die einen Risikozuschlag hinnehmen müssen, haben bei manchen Versicherern die Möglichkeit, die hierfür verantwortliche Vorerkrankung nach einer bestimmten Frist überprüfen zu lassen. Fällt dann diese erneute Gesundheitsprüfung possitiv aus, kann der Risikozuschlag unter bestimmten Umständen entfallen. Nachversicherungsgarantien haben den Vorteil die versicherte Rentenleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich anzuheben. Wichtig: Neben Verträgen, die komplett auf eine Nachversicherungsgarantie verzichten, gibt es auch Policen die selbige durch die Festlegung auf eine Maximalrente de facto aushebeln.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in

Grundsätzlich lässt sich auch ein Berufsunfähigkeitsschutz als betrieblicher Vertrag vereinbaren. Da ein solcher Gruppenvertrag meist nur begrenzten Spielraum an die jeweiligen Versicherungsbedingungen lässt, raten wir von dieser Lösung ab. Wegen der meist vereinfachten Gesundheitsfragen, führen solche Versicherungsverträge im Leistungfall wesentlich häufiger zu gerichtlichen Streitigkeiten mit dem versicherer. Achten Sie darauf, dass die
Berufsunfähigkeitsversicherung keine Arztanordnungsklausel vorsieht. Im Leistungsfall verlangen solche Versicherungen meist von den Kunden, dass diese immer auf die Anweisungen ihrer begutachtenden Ärzte Folge leisten müssen. Dies würde z.B. den kompletten Verzicht auf Alkohol und Nikotin nach sich ziehen (andernfalls könnte die BU Versicherung die Rentenzahlung einstellen ...). Alternativ lässt sich zur BUV eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Dies ist vorallem für Menschen interessant, die aufgrund der Gesundheitsfragen keinen anderen Vertrag mehr bekommen würden bzw. denen ein BU-Versicherungsschutz einfach zu teuer ist.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Meistens leisten die Gesellschaften auch bei Pflegebedürftigkeit. Definitionsgemäß beschreiben viele Versicherer diesen Zustand wie folgt: (...) wenn der Vertragspartner aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls in einem Zustand ist, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf (auch hierfür gibt es klare Definitionen). Dem BU-Versicherer ist es meist völlig gleich, wie es zu einer bestimmten Berufsunfähigkeit gekommen ist. Allerdings wird kaum eine BUV seinem Kunden eine Leistung erbringen, falls die BU durch einen Versuch bzw. einer vorsätzlichen Ausführung einer Straftat zustande gekommen ist. Gleiches gilt generell bei inneren Unruhen, falls der Versicherungsnehmer auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat bzw. auch bei Kriegsereignissen. Ob die Teilnahme hier unmittelbar oder mittelbar erfolgt ist, spielt meist keine Rolle. Vom allgemeinen Verständnis her abweichend, kann bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit geleistet werden, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine klare Prognose abgeben kann. Jedoch setzt dies eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit voraus. Bei vielen Versicherern gilt dies auch für verspätete BU-Meldungen, dass bis zu einem Jahr rückwirkend geleistet wird. Allerdings darf den Kunden hierbei kein Verschulden treffen.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Tarifkalkulation sind alle Abschlusskosten bereits berücksichtigt und werden dem Versicherungsnehmer daher auch nicht gesondert in Rechnung gestellt. So werden sämtliche Abschluss- und Vertriebskosten immer während der vertraglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer aus den laufenden Tarifbeiträgen getilgt. Diese Kostenverrechnung hat beim BU-Versicherer zudem wirtschaftlich zur Folge, dass gerade in der Anfangszeit nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhanden sind. Zum konkreten Nachweis des Versicherungsfalls sind in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in dem Versicherer auf eigene Kosten stets ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person einzureichen. Bei Pflegebedürftigkeit (bzw. genauer gesagt einer BU infolge eines solchen Umstandes) ist darüber hinaus eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, welche mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege beim Versicherer einzureichen. Insofern Pflegebedürftigkeit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist, kann die BU-Versicherung sämtliche Leistungen herabsetzen (oder sogar ganz einstellen), wenn sich die Art bzw. der Umfang des einzelnen Pflegefalls geändert hat. Dem Versicherer ist eine Minderung der Pflegebedürftigkeit unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt auch für eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Aus Verbraucherschutzgrüngen hat der Versicherer weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungsrecht (in Bezug auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht), insofern der Gesellschaft nachgewiesen wird, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, von dem Versicherungsunternehmen geschlossen worden wäre. Generell kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestimmte Kosten gesondert in Rechnung stellen. Der Verwaltungsaufwand muss sich aus dem Verschulden des VN ergeben. Dies gilt beispielsweise für einen Rückläufer im Lastschriftverfahren, eine schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung der Folgebeiträge oder auch der nachträglichen Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins. Abweichend zu Standardverträgen die ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Leistung erbringen, gibt es Tarife mit speziellen Staffelregelungen (25, 50 und 75 Prozent). Auch wenn hierfür manche Vermittler werben, sollten Kunden von derartigen Verträgen die Finger lassen. Theoretisch wären bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit erste Rentenzahlungen denkbar, allerdings zu unzumutbaren Leistungskürzungen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert. Andernfalls werden selbige von der BU-Versicherung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Hier gilt ähnlich wie in der PKV bei der Bildung von Alterungsrückstellungen, dass diese nicht vorhersehbar und vom Versicherungsunternehmen auch nur begrenzt beeinflussbar sind. Wird vom VN schriftlich verlangt, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, mindert sich der für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag um einen bestimmten Abzug bzw. um rückständige Beiträge. Hier ergeben sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in je nach Versicherungspolice entsprechende Unterschiede. Mit dem jeweiligen Abzug wird die veränderte Risikolage des übrigen Versichertenbestandes ausgeglichen. Grundsätzlich kann die Leistungsdauer unabhängig von der Versicherungsdauer frei gewählt werden. Definitionsgemäß ist die Leistungsdauer immer der Zeitraum, in dem die vereinbarte BU-Leistung erbracht wird, sofern der Leistungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist. Bei bestimmten Berufen begrenzen einige Versicherer das Höchstendalter (beispielsweise bei bestimmten körperlichen Tätigkeiten).