Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorallem Selbstständige (z.B. gerade auch Familienbetriebe) müssen damit rechnen im Leistungsfall zur Umgestaltung ihres Betriebs gezwungen zu werden. Aus diesem Grund schließen manche Selbstständige eher eine Dread-Disease Versicherung ab. Hier wären dann allerdings keine psychischen Erkrankungen mitversichert. Jenseits des 50.ten Lebensjahrs steigt das Risiko berufsunfähig zu werden dramatisch an. Aus diesem Grund sind ab diesem Alter die Tarifbeiträge von Berufsunfähigkeitsversicherungen generell relativ teuer. Wer sich dann aus preisgründen keinen Vertrag mehr leisten kann, hat nur noch eine Möglichkeit: Versicherungsdauer und Leistungsdauer senken. Nachversicherungsgarantien haben den Vorteil die versicherte Rentenleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich anzuheben. Wichtig: Neben Verträgen, die komplett auf eine Nachversicherungsgarantie verzichten, gibt es auch Policen die selbige durch die Festlegung auf eine Maximalrente de facto aushebeln.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztliche Helfer

Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden. Aufgrund des jungen Alters sind die Beiträge hier noch auf einem bezahlbaren Niveau. Aber auch wegen der Gesundheitsfragen ist dieses Vorgehen zu empfehlen. Damit dem Versicherungsnehmer keine Nachteile entstehen, sollte die
Berufsunfähigkeitsversicherung im jeweiligen Tarifwerk auf das Recht zur Kündigung bzw. zur Vertragsänderung nach §19 Absatz 3 und 4 VVG verzichten. Selbst wenn Sie bei den Gesundheitsfragen schuldlos unkorrekte Angaben machen, können Ihnen somit keine Nachteile entstehen (dies gilt allerdings niemals für Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ...). Alternativ lässt sich zur BUV eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Dies ist vorallem für Menschen interessant, die aufgrund der Gesundheitsfragen keinen anderen Vertrag mehr bekommen würden bzw. denen ein BU-Versicherungsschutz einfach zu teuer ist.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Über eine einfache BU hinaus, kann von dem Versicherungsunternehmen in aller Regel auch dann eine Leistung bezogen werden, insofern eine Pflegebedürftigkeit attestiert wurde. Ärzte bemessen hier die Pflegebedürftigkeit nach möglichen Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Beispiele hierfür wären: "Fortbewegen im Zimmer", "Aufstehen und Zubettgehen", "Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken", "Verrichten der Notdurft" etc. Wer sich fragt wann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztliche Helfer genau zu leisten hat, sollte die jeweiligen Versicherungsbedingungen gründlich studieren. Alternativ bietet sich auch die Inanspruchnahme einer Beratung bei einem Versicherungsmakler an. Neben der prozentualen Berufsunfähigkeit wird dort nähmlich auch erläutert, wie eine Berufsunfähigkeit überhaupt definiert wird (z.B: Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall etc.). Derzeit ist die Definition der BU als voraussichtlich dauernd immer noch gültig (gemeint ist ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren). Viele Versicherer leisten aber auch bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Fortdauer dieses Zustandes dann in aller Regel ab dem 7. Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Solange die Mitwirkungspflicht nach § 11 oder § 13 vom Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist das Versicherungsunternehmen immer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung darf die Versicherung dagegen die Leistung nur noch nach der Schwere des Verschuldens in einem entsprechenden Verhältnis schmälern. Dies gilt jedoch nicht, falls es dem VN gelingt zu beweisen, dass er die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat. In Bezug auf die Mitwirkungspflichten der versicherten Person kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztliche Helfer extra ärztliche Untersuchungen durch von durch das Versicherungsunternehmen beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen. Daraus ergeben sich zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Dies gilt ebenso für die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen. Insofern Pflegebedürftigkeit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist, kann die BU-Versicherung sämtliche Leistungen herabsetzen (oder sogar ganz einstellen), wenn sich die Art bzw. der Umfang des einzelnen Pflegefalls geändert hat. Dem Versicherer ist eine Minderung der Pflegebedürftigkeit unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt auch für eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Wenn der BU-Versicherer einen nicht angezeigten Umstand bzw. die Unrichtigkeit einer vorvertraglichen Anzeigepflicht kannte, sind sämtliche Rechte der versicherungsgesellschaft z.B. auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung ausgeschlossen. Gleiches gilt auch dann, wenn es der Versicherer versäumt hat, den Kunden durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinzuweisen. Damit der Kunde im Leistungsfall durch den Versicherer nicht einfach auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, sollte ein kundenfreundlicher Vertrag immer auf die abstrakte Verweisung verzichten. In diesem Fall könnte die BU-Defintion wie folgt lauten: Falls die versicherte Person z.B. 9 Monate ununterbrochen in Folge Krankheit, Körperverletzung vollständig oder teilweise außerstande gewesen, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. In einigen Fällen kann die BUV als Vertragsform im Vornherein ausscheiden. Betroffen sind hiervon meist Berufe mit stark schwankenden bzw. unregelmäßigen Einkommen, wie z.B. Schüler und Saisonarbeiter oder auch Studenten (sofern sich diese noch am Anfang ihres Studiums befinden). Gleiches gilt meist auch für Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten (z.B Artisten, Akrobaten, Dompteure etc.).
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherungsgesellschaft veröffentlicht sogenannte überschussanteilsätze nur im Geschäftsbericht. Dieser lässt sich durch den VN übrigens jederzeit direkt beim Unternehmen anfordern. Die Anteile an entsprechenden Überschüssen ergeben sich aus derjenigen Gruppe, die im jeweiligen Versicherungsschein genannt ist. Die Höhe der Überschussanteilsätze werden dabei jedes Jahr von den Vorständen der einzelnen Versicherer (immer auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars) festgelegt. Versicherungsnehmer fragen häufig an, wann der Versicherungsbeitrag geleistet werden muss: Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn der VN fristgerecht alles unternommen hat, damit der Tarifbeitrag beim Versicherungsunternehmen eingeht. Wenn die Prämienzahlung ohne das Verschulden des VN vom Versicherungsunternehmen nicht eingezogen werden konnte, gibt letzterer eine schriftliche Zahlungsaufforderung raus. Die Zahlung ist auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach der seperaten Aufforderung erfolgt ist. Im Schadenfall sollten dem Versicherer immer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und Ermittlung der Leistungspflicht übermittelt werden (also sämtliche Obliegenheiten unbedingt erfüllt werden). Genauer gesagt: Am besten sollte eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit und ausführliche ärztliche Berichte an den Versicherer übergeben werden. Gleiches gilt für gutachterliche Untersuchungen, sowie alle Unterlagen zur Darstellung des zuletzt ausgeübten Berufs.