Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Leistungsfall sollten Sie das ärztliche Gutachten nicht unbedingt von dem Arzt anfertigen lassen, bei dem Sie in Behandlung sind. Meist werden solche Bescheinigungen eher angezweifelt. Hier wird häufig eine Befangenheit unterstellt. Achten Sie dennoch darauf, dass der Versicherer wenigstens gemäß seiner Bedingungen solche Gutachten nicht ausschließt (besser ist es natürlich wenn dies explizit erwähnt). Neben Vorerkrankungen, können auch riskante Hobbys zu Risikozuschlägen führen. Wie bei den Gesundheitsfragen gilt aber auch hier: Prämienzuschläge werden nur mit riskanten Hobbies gerechtfertigt, die vor bzw. während des Vertragsschlusses bekannt waren. Das heisst: Wer im Nachhinein ein riskantes Hobby anfängt, muss hierfür keinen Zuschlag in Kauf nehmen. Als Inflationsschutz lässt sich mit dem Versicherer eine jährliche Leistungserhöhung vereinbaren, die die mögliche Berufsunfähigkeitsrente automatische um einen bestimmten Prozentsatz anhebt. Bei den meisten Versicherungen sind hier 2, 3 oder sogar 5 Prozent Rentendynamisierung möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zählerprüfer/in

Es empfiehlt sich grundsätzlich immer die spätere BU-Rente auf einem ausreichend hohen Niveau zu vereinbaren. Die meisten Experten raten in diesem Zusammenhang dazu, die Rente auf mindestens zwei Drittel Ihres jetzigen Nettoeinkommens zu vereinbaren. Kundenfreundliche BUV-Tarife verzichten in den Bedingungen immer auf Meldefristen. Zudem zahlen sie rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Dies ist vorallem deshalb wichtig, da infolge einer Erkrankung zunähchst nur die wenigsten mit einer Berufsunfähigkeit rechnen. Versicherungsnehmer die überlegen eine Staffelvertrag abzuschließen, sollten hiervon eher absehen, da es bei diesen Vertragsgestaltungen wesentlich öfster zu gerichtlichen Streitigkeiten kommt. Dies gilt vorallem in Bezug auf die ärztliche Anerkennung der Berufsunfähigkeit, da hier die Versicherer häufiger über einzelne Prozente streiten.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Falls es später aus der Versicherung zu einem Vertragsanspruch kommt (jemand also z.B. über 50 Prozent Berufsunfähigkeit attestiert bekommen hat), wird von den meisten Versicherungsnehmern übersehen, dass dieser nicht zwingend bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen bleibt. Sinkt beispielsweise der Grad der Berufsunfähigkeit unter einen im Tarifwerk festgehaltenen Wert bzw. fällt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit unter das Niveau von Pflegestufe I, können Ansprüche auf Renten und Beitragsbefreiungen auch wieder erlöschen. Versicherungsnehmer die sich absichtlich eine Krankheit herbeiführen bzw. selbst verletzen (z.B. ein fehlgeschlagener Suzizid), erhalten unabhängig von einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit keinerlei Leistungen ausbezahlt. Einzige Ausnahme hierzu ergibt sich insofern, falls dem Versicherer nachgewiesen werden kann, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind. Sind bestimmte Voraussetzungen nur zu einem gewissen Grad erfüllt, handelt es sich unter Umständen nur um einen Versicherungsfall mit einer teilweisen Berufsunfähigkeit. In diesem Fall würde sich der Leistungsumfang immer nach der vereinbarten Regelung richtet. Daher sollte auch berücksichtigt werden, dass es für einen Mediziner sehr schwierig sein kann, einen konkreten und genauen Prozentsatz der Berufsunfähigkeit festzulegen.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer die es nicht mehr schaffen ihre Beiträge zu leisten, haben das Recht die BU-Versicherung zu bestimmten Terminen ganz oder auch nur teilweise schriftlich zu kündigen. Bei letzterem darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag von einem bestimmten Wert sinken, der je nach Versicherung schwankt. Kunden sollten aber unbedingt einer Beitragsfreistellung den Vorzug gewähren (gerade wenn der Vertrag schon länger bestand). In Bezug auf die Mitwirkungspflichten der versicherten Person kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zählerprüfer/in extra ärztliche Untersuchungen durch von durch das Versicherungsunternehmen beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen. Daraus ergeben sich zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Dies gilt ebenso für die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen. Hat der VN eine im Vertrag extra beschriebene Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht erfüllt, ist der Berufsunfähigkeitsversicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht werden die Leistungen immer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Kann die BUV aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den VN vom Vertrag weder zurücktreten noch kündigen (beispielsweise weil der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände evtl. zu anderen Bedingungen geschlossen worden wäre), werden andere Bedingungen auf explizites Verlangen durch die Versicherungsgesellschaft rückwirkend Vertragsbestandteil. Generell kann die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zählerprüfer/in bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestimmte Kosten gesondert in Rechnung stellen. Der Verwaltungsaufwand muss sich aus dem Verschulden des VN ergeben. Dies gilt beispielsweise für einen Rückläufer im Lastschriftverfahren, eine schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung der Folgebeiträge oder auch der nachträglichen Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins. Bestimmte Personen können die Berufsunfähigkeitsrente meist nur bis 500 EUR vereinbaren. Hierunter fallen z.B. Hausfrauen und -männer, Auszubildende (also auch Lehrlinge) und Studenten. Für Personen die nicht in diese Kategorie fallen, sollte immer eine möglichst hohe Rente vereinbart werden. In diesem Zusammenhang gilt: Je höher das erzielte Einkommen, desto höher der Versorgungsbedarf.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Insoweit der Marktwert von durch das Versicherungsunternehmen getätigten Kapitalanlagen über dem Wert liegen sollte, der in der Bilanz ausgewiesen wurde, kommt es zur Bildung von Bewertungsreserven. Solche Bewertungsreserven werden durch die Versicherung jährlich neu ermittelt und den Verträgen nach einem speziellen Verfahren automatisch zugeordnet. Beteiligungen erfolgen übrigens auch während des Rentenbezuges (z.B. im BU-Fall). Davon bleiben aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung allerdings unberührt. Wird vom VN schriftlich verlangt, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, mindert sich der für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag um einen bestimmten Abzug bzw. um rückständige Beiträge. Hier ergeben sich in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zählerprüfer/in je nach Versicherungspolice entsprechende Unterschiede. Mit dem jeweiligen Abzug wird die veränderte Risikolage des übrigen Versichertenbestandes ausgeglichen. Für Kombiprodukte gilt: Wird der Vertrag nur teilweise gekündigt, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer vollständigen Kündigung kann die Versicherung aber auch erlöschen, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt.