Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung ist die
Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall die bessere Alternative, da eine solche Versicherung nur zu 10 Prozent aufgrund eines Unfalls ausgelöst wird. Letztere erbringt eben auch dann eine Leistung, insofern die Berufsunfähigkeit aus einer Krankheit heraus resultiert. Auch wenn der Interessent bei den Gesundheitsfragen ein Rückenleiden angibt und der Versicherer daraufhin große Teile des Bewegungsapparates wie z.B. auch der Wirbelsäule vom Versicherungsschutz streicht (also Ausschlüsse vornimmt), erhält der Kunde hierfür am Ende keinen günstigeren Tarifbeitrag. Im Gegensatz zur Unfallversicherung muss in der BU Versicherung ein späterer Berufswechsel nicht angezeigt werden. Für den Tarifbeitrag gilt immer der bei Vertragsschluss angegebene Beruf. Manche Versicherer bieten aber zum Vorteil des Kunden eine spätere Beitragssenkung, insofern der Kunde in einen ungefährlicheren Beruf gewechselt hat.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Transporthelfer/in

Die Versicherungszeit sollte möglichst bis zum Beginn der Altersrente vereinbart werden. Falls vom Versicherer möglich, gilt dies auch für die Leistungsdauer. Eine kürzere Versicherugsdauer sollte nur dann in Betracht gezogen werden, falls Sie sich ansonsten überhaupt keinen Vertrag leisten können (hier fällt der Beitrag enorm). Da es in der Regel einige Monate (in Extremfällen sogar einige Jahre) dauert, bis der Versicherer über die Gewährung einer BU Rente entschieden hat, empfiehlt es sich darauf zu achten, dass in dieser schweren Phase die Beiträge zinslos gestundet werden können. Da es auch bei den besten Versicherungsbedingungen dazu kommen kann, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert, empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Der Vertragsbeginn sollte in jedem Fall vor Antragseinreichung beginnen, sonst erstattet der Rechtsschutzversicherer mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit keinerlei Rechtskosten.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Abweichend zur Einteilung in Pflegestufe II, erhalten Kunden bereits die Pflegestufe III zugestanden, falls der Versicherte wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. In diesem Fall ist in vielen BUV Verträgen auch die Rede von der sogenannten Bewahrung (es muss also nicht erst nach der Punktetabelle bewertet oder eine BU attestiert werden). Grundsätzlich ist es für das Versicherungsunternehmen nicht relevant wie eine mögliche BU eingetreten ist. Allerdings wird den Versicherungsnehmern immer dann die Leistung verweigert, falls die Berufsunfähigkeit aus einem Unfall resultiert, dem wiederum eine Fahrtveranstaltung mit Kraftfahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, vorausgegangen ist (also z.B. illegales Autorennen). In der BUV gilt: Als Voraussetzung für eine Leistung des Versicherers sind sowohl Krankheiten, als auch Körperverletzungen bzw. Kräfteverfall sowie auch eine Pflegebedürftigkeit immer ärztlich nachzuweisen. Der Gesundheitszustand muss also objektiv gesehen, von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen, dass damit gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt ist. Im Unterschied zu rein subjektiv empfundenen Beschwerden, können letztere insofern keine Berücksichtigung finden.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Mitwirkungspflichten später erfüllt wurden, ist die Gesellschaft ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe entsprechender Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Ansprüche bleiben insoweit bestehen, als das eine Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht vom Versicherer wäre. Dabei tritt aber die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur dann ein, wenn das Versicherungsunternehmen den VN im Vorfeld durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Nach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht hat die Versicherung das Recht, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit, sowie das Fortleben der versicherten Person nachzuprüfen. Falls durch die Versicherung nicht im Vorfeld auf die abstrakte Verweisung verzichtet wurde, kann diese erneut prüfen, ob die VP eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausüben kann. Auch neu erworbene berufliche Fähigkeiten sind hier zu berücksichtigen. Insofern Pflegebedürftigkeit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist, kann die BU-Versicherung sämtliche Leistungen herabsetzen (oder sogar ganz einstellen), wenn sich die Art bzw. der Umfang des einzelnen Pflegefalls geändert hat. Dem Versicherer ist eine Minderung der Pflegebedürftigkeit unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt auch für eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Falls sich der Beitrag aufgrund einer Vertragsanpassung um mehr als 10 Prozent erhöht (z.B. wenn der Versicherer aufgrund einer verletzten vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer den Vertragsbestandteil auf andere Bedingungen abändern durfte), kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung fristlos kündigen. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Transporthelfer/in erbringt sämtliche Leistungen aus dem Versicherungsvertrag entweder an den Versicherungsnehmer selbst oder an seine Erben. Wurde eine andere Person benannt, die bei Fälligkeit die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll, gilt natürlich der explizit benannte Bezugsberechtigte. Solch ein Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit widerrufen werden (bis zur jeweiligen Fälligkeit). Andererseits kann aber auch ausdrücklich bestimmt werden, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Falls im Falle einer Berufsunfähigkeit später durch die Ärzte keine medizinische Prognose gestellt werden kann, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann sich die Situation der versicherten Person bedingungsgemäß verbessern. Laut dem BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherer versuchen sämtliche Beiträge immer so zu kalkulieren, dass sie auch exakt für die Deckung von Berufsunfähigkeitsrisiken benötigt werden. Aus diesem Grund stehen für die Bildung von Kapitalerträgen meist keine oder wenn dann nur geringfügige Beträge zur Verfügung. Häufig entstehen daher in BUV-Tarifen keine oder nur sehr geringe Bewertungsreserven. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Transporthelfer/in hat das Recht vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, wenn der Einlösungsbeitrag durch den VN nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn dieser dem Versicherungsunternehmen beweisen kann, dass er die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hatte. Im Falle eines Rücktritts, kann die Versicherungsgesellschaft dem VN jedoch sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchungen in Rechnung stellen, die im Laufe einer Gesundheitsprüfung entstanden sind. Insofern der Versicherungsnehmer seine derzeit ausgeübte Tätigkeit nur noch zur Hälfte bzw. noch weniger ausüben kann, gilt er als berufsunfähig. Nach der Pauschalregelung der Berufsunfähigkeitsversicherer ist eine Leistung spätestens dann vorgeschrieben, falls der Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent erreicht und ärztlich festgestellt wurde. Bei weniger als 50 Prozent wird in der Regel keinerlei Leistung erbracht.