Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit die vorvertragliche Anzeigepflicht von der
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verletzt wird, sollten Sie die Gesundheitsfragen bei Einreichung Ihres Antrags möglichst exakt beantworten. BUV Anträge mit schwammigen und allgemein formulierten Gesundheitsfragen sollten deshalb eher gemieden werden. Neben Vorerkrankungen, können auch riskante Hobbys zu Risikozuschlägen führen. Wie bei den Gesundheitsfragen gilt aber auch hier: Prämienzuschläge werden nur mit riskanten Hobbies gerechtfertigt, die vor bzw. während des Vertragsschlusses bekannt waren. Das heisst: Wer im Nachhinein ein riskantes Hobby anfängt, muss hierfür keinen Zuschlag in Kauf nehmen. Generell zahlen Sie als Akademiker bzw. in einem Schreibtischberuf einen niedrigeren Beitrag als wie ein körperlich Tätiger (beispielsweise ein Handwerker). Bei letzterer Berufsgruppe fällt das Berufsunfähigkeitsrisiko überproportional hoch aus.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Textilverkäufer/in

Männer die einen möglichst fairen Versicherungsschutz suchen, sollten auch Kombiverträge mit Risikolebensversicherungen in Betracht ziehen. Immerhin gibt es hier Versicherungstarife die nur als entsprechender Kombinationsvertrag angeboten werden (meist mit einem sehr leichten Todesfallschutz), ansonsten aber sehr faire Bedingungen zu teils immer noch günstigen Konditionen bieten. Versicherungsunternehmen mit fairen Gesundheitsfragen, begrenzen die Nachfragen bei ambulanten Behandlungen maximal auf 5 Jahre bzw. bei stationären Behandlungen maximal auf 10 Jahre. Zudem ist es immer gut, wenn die
Berufsunfähigkeitsversicherung nur nach "ärztlichen Behandlungen" fragt und nicht nach "Krankheiten und Gebrechen". Bei letzterem könnten Sie unabsichtlich etwas vergessen. Versicherungsnehmer die überlegen eine Staffelvertrag abzuschließen, sollten hiervon eher absehen, da es bei diesen Vertragsgestaltungen wesentlich öfster zu gerichtlichen Streitigkeiten kommt. Dies gilt vorallem in Bezug auf die ärztliche Anerkennung der Berufsunfähigkeit, da hier die Versicherer häufiger über einzelne Prozente streiten.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

In der BUV erbringen die meisten Anbieter eine Leistung, insofern die versicherte Person während der Dauer des Vertrags zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird. Abweichend sind hier allerdings auch andere Bedingungen möglich. So finden sich auch Anbieter die bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit zumindest einen Teil der vereinbarten BU-Rente auszahlen. Da hier die volle BU-Rente meist erst ab 75 Prozent bezogen werden kann, sollten solche abweichenden Vertragsbedingungen eher gemieden werden. Achten Sie nicht nur darauf in welcher Höhe die Berufsunfähigkeitsversicherung für Textilverkäufer/in eine Leistung vornimmt (z.B. 2.000 EUR BU-Rente). Auch wichtig ist es, ob evtl. bei Zuteilung in eine Pflegestufe die Leistung durch den Versicherer erbracht wird. Wird bei Pflegebedürftigkeit eine Leistung erbracht, unterscheiden sich hier die möglichen BU-Renten, vorallem je nach dem Grad der Pflegestufen. Die BU-Versicherer unterscheiden sich hier vorallem in den prozentualen Übernahmen. Haben sämtliche Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise BU mindestens sechs Monate lang bestanden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als versichertes Risiko. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für die Leistungsprüfung beim Versicherer ist. In diesem Zusammenhang werden zum Nachweis immer ausführliche ärztliche Berichte über Art, Beginn, Ursache, Verlauf, sowie die voraussichtliche Dauer und Grad der Berufsunfähigkeit verlangt.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer die es nicht mehr schaffen ihre Beiträge zu leisten, haben das Recht die BU-Versicherung zu bestimmten Terminen ganz oder auch nur teilweise schriftlich zu kündigen. Bei letzterem darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag von einem bestimmten Wert sinken, der je nach Versicherung schwankt. Kunden sollten aber unbedingt einer Beitragsfreistellung den Vorzug gewähren (gerade wenn der Vertrag schon länger bestand). Nach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht hat die Versicherung das Recht, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit, sowie das Fortleben der versicherten Person nachzuprüfen. Falls durch die Versicherung nicht im Vorfeld auf die abstrakte Verweisung verzichtet wurde, kann diese erneut prüfen, ob die VP eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausüben kann. Auch neu erworbene berufliche Fähigkeiten sind hier zu berücksichtigen. Hat der VN eine im Vertrag extra beschriebene Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht erfüllt, ist der Berufsunfähigkeitsversicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht werden die Leistungen immer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht wird häufig übersehen, dass die Gesundheitsfragen nicht nur durch die versicherte Person vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Weicht die versicherte Person vom Versicherungsnehmer ab, so muss auch diese alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls könnte der BU-Versicherer im Leistungsfall die vereinbarte BU-Rente verweigern. Selbiges gilt auch für eine mögliche Beitragsfreistellung. Kommt es zu Klagen betreffend der Versicherungspolice, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit immer nach dem Sitz des im Vertrag benannten Versicherungsunternehmens bzw. der hierfür zuständigen Niederlassung. Ist der VN eine natürliche Person, ist das örtliche Gericht zuständig (also in dessen Bezirk der VN zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hatte bzw. in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Textilverkäufer/in). Falls der Versicherer in den Bedingungen nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet, ist es seitens der BGH-Rechtssprechung durchaus üblich, dass Einkommenseinbußen bis 30 Prozent hingenommen werden müssen. Jedoch kommen für eine solche Verweisung nur solche Tätigkeiten in Frage, die im Arbeitsleben auch tatsächlich ausgeübt werden und in einem nicht nur geringfügigen Maße auch als Arbeitsplatz existent sind.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Generell tragen verschiedene Versicherungsarten unterschiedlich zur Bildung von Überschüssen bei. Deshalb fassen die Versicherer gleichartige Versicherungen zu Gruppen zusammen. Um das versicherte Risiko (z.B. Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsrisiko) zu berücksichtigen, werden extra Gewinngruppen gebildet. Die Verteilung des Überschusses orientiert sich immer daran, in welchem Umfang der VN einer Gruppe zu seiner Entstehung beigetragen hat. Sofern die Versicherung den Kunden nicht durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein extra aufmerksam gemacht hat, ist dieser auch dennoch zur Leistung verpflichtet, auch wenn der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt wurde. Selbiges gilt in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Textilverkäufer/in auch dann, wenn der VN beweisen kann, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hatte. Je nach Vertrag verpflichtet sich der Versicherer im BU-Fall dazu nur eine Beitragsbefreiung oder eine im Vorfeld vereinbarte Rentenzahlung zu erbringen. Ersteres war bereits für Kombiverträge üblich, in denen sich die Beitragsbefreiung dann eigentlich immer auf die Dauer der Berufsunfähigkeit bezieht. Oft gelten derartige Befreiungen übrigens auch für die Hauptversicherung und sonstige Zusatzversicherungen.