Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade bei einer selbstständigen
Berufsunfähigkeitsversicherung haben Kunden gute Chancen auf faire Versicherungsbedingungen. Immerhin haben sich die AGBs vieler Versicherer in den letzten Jahren generell verbessert. Trotzdem sollten Sie am besten zusammen mit einem unabhängigen Versicherungsexperten, verschiedene BUV Bedingungen vergleichen. Jenseits des 50.ten Lebensjahrs steigt das Risiko berufsunfähig zu werden dramatisch an. Aus diesem Grund sind ab diesem Alter die Tarifbeiträge von Berufsunfähigkeitsversicherungen generell relativ teuer. Wer sich dann aus preisgründen keinen Vertrag mehr leisten kann, hat nur noch eine Möglichkeit: Versicherungsdauer und Leistungsdauer senken. Ist in einem Vertrag eine Dynamisierung vereinbart worden, besteht die Möglichkeit dieser zweimal aufeinander folgend zu widersprechen. Mit der dritten Ablehnung wird sie komplett ausgesetzt. Eine beitragsschonende Variante liegt hier in dem Verfahren exakt nur jeden dritten Dynamisierungsschritt zu akzeptieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Techniker/in - Maschineninstandhaltung

Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden. Aufgrund des jungen Alters sind die Beiträge hier noch auf einem bezahlbaren Niveau. Aber auch wegen der Gesundheitsfragen ist dieses Vorgehen zu empfehlen. Kunden die keine Versicherungsbedingungen mit generellem Verzicht auf abstrakte Verweisung bekommen, sollten wenigstens darauf achten, dass der Vertrag zumindest ab einem bestimmten Alter (z.B. ab dem 50. Lebensjahr) auf diese ungünstige Vereinbarung verzichtet. Andernfalls kann sich dies später sehr nachteilig auswirken. Die BUV lässt sich auch mit einer Rürup Förderung kombinieren. Häufig wird in diesem Zusammenhang der mögliche Vorteil für Selbstständige argumentiert. Nachdem diese Personengruppe allerdings meist ein schwankendes Einkommen hat, sollte auf das teurere Kombiprodukt eher verzichtet werden.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Meistens leisten die Gesellschaften auch bei Pflegebedürftigkeit. Definitionsgemäß beschreiben viele Versicherer diesen Zustand wie folgt: (...) wenn der Vertragspartner aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls in einem Zustand ist, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf (auch hierfür gibt es klare Definitionen). Der Versicherer wird dem Kunden jegliche Leistung verweigern, insofern die BU aufgrund von energiereicher Strahlen (mind. 100 Elektronen-Volt), durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maser-Strahlen und durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen eingetreten ist (dies gilt auch für die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Techniker/in - Maschineninstandhaltung). Abeichungen hierzu gibt es nur für medizinisches Hilfspersonal bzw. Ärzte die diesem Risiko ausgesetzt sind oder falls die Bestrahlung für Heilzwecke unter ärztlicher Aufsicht erfolgt ist. Derzeit ist die Definition der BU als voraussichtlich dauernd immer noch gültig (gemeint ist ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren). Viele Versicherer leisten aber auch bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Fortdauer dieses Zustandes dann in aller Regel ab dem 7. Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

In den Fällen des § 16 Absatz 3 braucht der Berufsunfähigkeitsversicherer den Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn diesem die schriftliche Anzeige des bisherigen Berechtigten vorliegt. Demnach kann der Versicherer also den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen. Das heisst er kann dann über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag frei verfügen (also auch sämtliche Leistungen in Empfang nehmen). Eine BUV erklärt der versicherten Person gegenüber erst nach Prüfung aller eingereichten sowie der beigezogenen Unterlagen stets in Textform, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum eine Leistungspflicht anerkannt wird. Somit erhält der VN bzw. die versicherte Person erst ab diesem Zeitpunkt eine Erklärung über eine mögliche Leistungspflicht des Versicherers. Hat der VN eine im Vertrag extra beschriebene Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht erfüllt, ist der Berufsunfähigkeitsversicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht werden die Leistungen immer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Einer BUV die eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht festgestellt hat, kann unter gewissen Umständen das Rücktrittsrecht aberkannt werden. Dies gilt vorallem dann, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Hier hat die Gesellschaft dann aber dennoch die Möglichkeit den Vertrag binnen eines Monats zu kündigen. Wann genau die Berufsunfähigkeitsversicherung für Techniker/in - Maschineninstandhaltung die vereinbarte BU-Rente zu leisten hat, ergibt sich immer aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. In der Regel muss eine vollständige bzw. eine prozentuale Berufsunfähigkeit vorliegen (meist 50 Prozent). Diese hat ein Arzt zu attestieren und zwar mindestens auf sechs Monate (bei manchen BU-Versicherern sogar auf Dauer): Der Versicherungsnehmer muss außerstande sein, eine andere Tätigkeit auszuüben. Mit anderer Tätigkeit wird natürlich der jeweilge Ausbildungsstand bzw. die Fähigkeiten berücksichtigt. Neuere Verträge sehen eine Beitragsanpassungsklausel vor. In der selbstständigen BUV dient sie dem Versicherer dazu Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Aus Verbraucherschutzgründen allerdings immer geprüft und legitimiert durch einen unabhängigen Treuhänder. Weiterhin muss es sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer werden auch in der BU-Versicherung sowohl an den Überschüssen, wie auch an vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. Näheres hierzu regelt das VVG. Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Evtl. vorhandene Bewertungsreserven werden im Geschäftsbericht des Versicherungsunternehmens ausgewiesen. Diesen Jahresabschluss überprüft in diesem Zusammenhang immer ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer. In der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Techniker/in - Maschineninstandhaltung gibt es wie in anderen Sparten auch den sogenannten Einlösungsbeitrag. Dieser ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Abweichend hiervon gilt: Die Zahlung muss allerdings nicht vor dem zw. Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbarten Versicherungsbeginn (entsprechend dem jeweiligen Versicherungsschein) geleistet werden. Sämtliche Folgebeiträge werden für den VN immer anfangs der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Im Schadenfall sollten dem Versicherer immer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und Ermittlung der Leistungspflicht übermittelt werden (also sämtliche Obliegenheiten unbedingt erfüllt werden). Genauer gesagt: Am besten sollte eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit und ausführliche ärztliche Berichte an den Versicherer übergeben werden. Gleiches gilt für gutachterliche Untersuchungen, sowie alle Unterlagen zur Darstellung des zuletzt ausgeübten Berufs.