Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade bei einer selbstständigen
Berufsunfähigkeitsversicherung haben Kunden gute Chancen auf faire Versicherungsbedingungen. Immerhin haben sich die AGBs vieler Versicherer in den letzten Jahren generell verbessert. Trotzdem sollten Sie am besten zusammen mit einem unabhängigen Versicherungsexperten, verschiedene BUV Bedingungen vergleichen. Bereits für Azubis ist die BUV ein interessantes Produkt. Leider bieten hier nur wenige Versicherer Einstiegstarife an. Wer hier noch keinen vollwertigen Versicherungsschutz bekommt, kann vorerst auch nur eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Viele Anbieter bieten hier die spätere Umstellung in einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz an (also ohne erneute Gesundheitsfragen). Mit einer Beitragsdynamik hat der Kunde eine kontrollierte Form der Dynamisierung. Hier wird jährlich nur der tatsächliche Tarifbeitrag um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht. Mit zunehmender Vertragslaufzeit steigt allerdings die damit sich erhöhende Rentenleistung immer weniger an.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Entsorgungsfachwart/in

Kunden sollten allzu lange Karenzzeiten besser meiden. Vermittler locken hier gerne mit einem etwas günstigeren Tarifbeitrag. Allerdings wird es hierbei im Versicherungsfall in jedem Fall zu einem finanziellen Engpass kommen, die der Versicherungsnehmer nur schwer alleine überbrücken kann. In sehr kundenfreundlichen Bedingungen, wird auch eine Leistung der BU-Rente vorgesehen, insofern eine dauerhafte sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Letztere ist natürlich durch einen Arzt schriftlich nachzuweisen. Allerdings reicht hierfür eine fortgesetzte Krankschreibung allein nicht aus. Alternativ lässt sich zur BUV eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Dies ist vorallem für Menschen interessant, die aufgrund der Gesundheitsfragen keinen anderen Vertrag mehr bekommen würden bzw. denen ein BU-Versicherungsschutz einfach zu teuer ist.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Bei Bestehen eines Versicherungsschutzes dürfen Versicherungsnehmer in den meisten Verträgen bereits mit einer Leistung rechnen, falls eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Dies gilt im insbesonderen dann, als dass die meisten Bedingungen dem Kunden automatisch die schwerste Pflegestufe III zu gestehen, falls die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann. Die Einstufung erfolgt hier meist unabhängig von der Bewertung durch die im Tarifwerk festgelegte Punktetabelle. Achten Sie nicht nur darauf in welcher Höhe die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Entsorgungsfachwart/in eine Leistung vornimmt (z.B. 2.000 EUR BU-Rente). Auch wichtig ist es, ob evtl. bei Zuteilung in eine Pflegestufe die Leistung durch den Versicherer erbracht wird. Wird bei Pflegebedürftigkeit eine Leistung erbracht, unterscheiden sich hier die möglichen BU-Renten, vorallem je nach dem Grad der Pflegestufen. Die BU-Versicherer unterscheiden sich hier vorallem in den prozentualen Übernahmen. In der BUV gilt: Als Voraussetzung für eine Leistung des Versicherers sind sowohl Krankheiten, als auch Körperverletzungen bzw. Kräfteverfall sowie auch eine Pflegebedürftigkeit immer ärztlich nachzuweisen. Der Gesundheitszustand muss also objektiv gesehen, von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen, dass damit gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt ist. Im Unterschied zu rein subjektiv empfundenen Beschwerden, können letztere insofern keine Berücksichtigung finden.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

In den Fällen des § 16 Absatz 3 braucht der Berufsunfähigkeitsversicherer den Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn diesem die schriftliche Anzeige des bisherigen Berechtigten vorliegt. Demnach kann der Versicherer also den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen. Das heisst er kann dann über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag frei verfügen (also auch sämtliche Leistungen in Empfang nehmen). Eine BUV erklärt der versicherten Person gegenüber erst nach Prüfung aller eingereichten sowie der beigezogenen Unterlagen stets in Textform, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum eine Leistungspflicht anerkannt wird. Somit erhält der VN bzw. die versicherte Person erst ab diesem Zeitpunkt eine Erklärung über eine mögliche Leistungspflicht des Versicherers. Eine Verletzung einer bestimmten Mitwirkungspflicht durch die versicherte Person, die ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht der BU-Versicherung gewesen ist, bleibt ihr in Sachen Ansprüchen gegenüber gesichert. Falls die Mitwirkungspflicht später erfüllt wurde, ist das Versicherungsunternehmen ab Beginn des laufenden Monats zur Leistung verpflichtet.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Einer BUV die eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht festgestellt hat, kann unter gewissen Umständen das Rücktrittsrecht aberkannt werden. Dies gilt vorallem dann, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Hier hat die Gesellschaft dann aber dennoch die Möglichkeit den Vertrag binnen eines Monats zu kündigen. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Entsorgungsfachwart/in erbringt sämtliche Leistungen aus dem Versicherungsvertrag entweder an den Versicherungsnehmer selbst oder an seine Erben. Wurde eine andere Person benannt, die bei Fälligkeit die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll, gilt natürlich der explizit benannte Bezugsberechtigte. Solch ein Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit widerrufen werden (bis zur jeweiligen Fälligkeit). Andererseits kann aber auch ausdrücklich bestimmt werden, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Abweichend zu Standardverträgen die ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Leistung erbringen, gibt es Tarife mit speziellen Staffelregelungen (25, 50 und 75 Prozent). Auch wenn hierfür manche Vermittler werben, sollten Kunden von derartigen Verträgen die Finger lassen. Theoretisch wären bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit erste Rentenzahlungen denkbar, allerdings zu unzumutbaren Leistungskürzungen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer werden auch in der BU-Versicherung sowohl an den Überschüssen, wie auch an vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. Näheres hierzu regelt das VVG. Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Evtl. vorhandene Bewertungsreserven werden im Geschäftsbericht des Versicherungsunternehmens ausgewiesen. Diesen Jahresabschluss überprüft in diesem Zusammenhang immer ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer. Wird vom VN schriftlich verlangt, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, mindert sich der für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag um einen bestimmten Abzug bzw. um rückständige Beiträge. Hier ergeben sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Entsorgungsfachwart/in je nach Versicherungspolice entsprechende Unterschiede. Mit dem jeweiligen Abzug wird die veränderte Risikolage des übrigen Versichertenbestandes ausgeglichen. In der BUV kann es dazu kommen, dass der Versicherer Überschüsse bildet. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich für den Versicherer die tatsächlichen Kosten günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation ursprünglich angenommen. Weitere Überschüsse können sich auch aus den Erträgen der Kapitalanlagen ergeben. Für letzteres gilt immer von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen waren und zwar zum festgelegten Prozentsatz.