Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorallem Selbstständige (z.B. gerade auch Familienbetriebe) müssen damit rechnen im Leistungsfall zur Umgestaltung ihres Betriebs gezwungen zu werden. Aus diesem Grund schließen manche Selbstständige eher eine Dread-Disease Versicherung ab. Hier wären dann allerdings keine psychischen Erkrankungen mitversichert. Unter bestimmten Umständen (bzw. bei manchen Versicherungen) haben Kunden mit Vorerkrankungen die Möglichkeit mit der Versicherungsgesellschaft eine Frist zu vereinbaren, nach welcher die entsprechende Erkrankung erneut überprüft wird. Falls dann die Krankheiten nicht mehr aufgetreten sind, können unter Umständen mögliche Ausschlüsse gestrichen werden. Als Inflationsschutz lässt sich mit dem Versicherer eine jährliche Leistungserhöhung vereinbaren, die die mögliche Berufsunfähigkeitsrente automatische um einen bestimmten Prozentsatz anhebt. Bei den meisten Versicherungen sind hier 2, 3 oder sogar 5 Prozent Rentendynamisierung möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroschweißer/in

Zwecks Überschussbeteiligung eine Schlusszahlung zu vereinbaren, ist eher weniger ratsam. Manche Vermittler werben hier gerne mit einer möglichen Ablaufleistung. Generell aber gilt: Ein guter BU Versicherer muss keine gute Geldanlage sein. Ausserdem bekommen Sie die Ablaufleistung auch nicht geschenkt, wenn selbige über Ihre Beiträge finanziert wurde. Eine solche Police sollte Sie möglichst gegen Berufsunfähigkeit schützen und nicht als Sparvertrag missbraucht werden. Achten Sie immer auf einen verkürzten Prognosezeitraum! Schlechte Verträge sprechen in den Bedingungen von einer "voraussichtlich dauernden" Berufsunfähigkeit, gute Verträge dagegen von einer "voraussichtliche Berufsunfähigkeit von sechs Monaten". Durchschnittlich (über alle Berufsgruppen gesehen) tritt eine Berufsunfähigkeit meist ab dem 44. Lebensjahr ein. Kunden die also nur eine abgekürzte Versicherungszeit bekommen, sollten angesichts dieser Tatsache überlegen, ob ein Vertrag dann immer noch sinnvoll ist. Wir meinen aber schon!
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

In der BUV erbringen die meisten Anbieter eine Leistung, insofern die versicherte Person während der Dauer des Vertrags zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird. Abweichend sind hier allerdings auch andere Bedingungen möglich. So finden sich auch Anbieter die bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit zumindest einen Teil der vereinbarten BU-Rente auszahlen. Da hier die volle BU-Rente meist erst ab 75 Prozent bezogen werden kann, sollten solche abweichenden Vertragsbedingungen eher gemieden werden. Generell erbringt die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroschweißer/in auch bei Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls eine Leistung. Allerdings verweigern die meisten Versicherungen dem Kunden jegliche Leistung, falls der Unfall durch das führen eines Luftfahrzeugs entstanden ist, insofern hierfür nach deutschem Recht eine Erlaubnis benötigt wird (z.B: Sportflieger). Gleiches gilt aber auch für alle sonstigen Besatzungsmitglieder. Vom allgemeinen Verständnis her abweichend, kann bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit geleistet werden, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine klare Prognose abgeben kann. Jedoch setzt dies eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit voraus. Bei vielen Versicherern gilt dies auch für verspätete BU-Meldungen, dass bis zu einem Jahr rückwirkend geleistet wird. Allerdings darf den Kunden hierbei kein Verschulden treffen.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Mitwirkungspflichten später erfüllt wurden, ist die Gesellschaft ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe entsprechender Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Ansprüche bleiben insoweit bestehen, als das eine Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht vom Versicherer wäre. Dabei tritt aber die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur dann ein, wenn das Versicherungsunternehmen den VN im Vorfeld durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. In einem Bedingungswerk in welchem die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroschweißer/in auf die abstrakte Verweisung verzichtet hat, kann diese einmalig eine zeitlich begrenzte Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage aussprechen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausübt. Damit behält sich die Versicherung zumindest das Recht auf eine konkrete Verweisung vor. Versicherungsunternehmen die in dem jeweiligen Tarifwerk auf die abstrakte Verweisung verzichtet haben, können erneut prüfen, ob die VP einen anderen Beruf bzw. eine andere Tätigkeit ausübt. Im Gegensatz zu einem Vertrag mit abstrakter Verweisung sind hier neu berufliche Fähigkeiten nicht zu berücksichtigen.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Insofern der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind Berufsunfähigkeitsversicherer generell nicht zur Leistung verpflichtet. In diesem Fall tritt die Versicherungsgesellschaft von dem Vertrag zurück. Es bestehen dann weder Ansprüche auf eine Rückzahlung der Beiträge, noch auf einen Rückkaufswert (der Versicherungsnehmer geht dann völlig zurecht leer aus). Wann genau die Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroschweißer/in die vereinbarte BU-Rente zu leisten hat, ergibt sich immer aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. In der Regel muss eine vollständige bzw. eine prozentuale Berufsunfähigkeit vorliegen (meist 50 Prozent). Diese hat ein Arzt zu attestieren und zwar mindestens auf sechs Monate (bei manchen BU-Versicherern sogar auf Dauer): Der Versicherungsnehmer muss außerstande sein, eine andere Tätigkeit auszuüben. Mit anderer Tätigkeit wird natürlich der jeweilge Ausbildungsstand bzw. die Fähigkeiten berücksichtigt. Neuere Verträge sehen eine Beitragsanpassungsklausel vor. In der selbstständigen BUV dient sie dem Versicherer dazu Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Aus Verbraucherschutzgründen allerdings immer geprüft und legitimiert durch einen unabhängigen Treuhänder. Weiterhin muss es sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Insoweit der Marktwert von durch das Versicherungsunternehmen getätigten Kapitalanlagen über dem Wert liegen sollte, der in der Bilanz ausgewiesen wurde, kommt es zur Bildung von Bewertungsreserven. Solche Bewertungsreserven werden durch die Versicherung jährlich neu ermittelt und den Verträgen nach einem speziellen Verfahren automatisch zugeordnet. Beteiligungen erfolgen übrigens auch während des Rentenbezuges (z.B. im BU-Fall). Davon bleiben aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung allerdings unberührt. Für die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroschweißer/in ist es üblich, dass die Versicherungsprämien laufend entrichtet werden. Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen sind Einmalzahlungen bisher noch nicht möglich. Je nach Vereinbarung kann die Versicherungsperiode ein ganzes Jahr, ein Semester, ein Quartal oder auch nur ein Monat sein. Grundsätzlich werden die Tarifbeiträge immer zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Zur Beitragsberechnung werden von den Versicherern berufsbezogene Beurteilungskriterien, wie allgemeine Faktoren der Berufsausübung herangezogen. Hier gilt: Jede Arbeit und Tätigkeit wird durch ganz individuelle und charakteristische Anforderungen und Beanspruchungen bestimmt. Zu nenen wären hier vor allem physische, psychische, sensorische und geistige Anforderungen, sowie typisch arbeitsplatzbedingte Faktoren, Arbeitserschwernisse und Umwelteinflüsse.