Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Privat krankenversicherte Selbständige sollten neben einer
Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt auch ein Krankentagegeld vereinbaren (falls nicht schon geschehen), da hier kein Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung vornimmt. Aber auch für gesetzlich versicherte Selbständige kann es sinnvoll sein, insofern kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Versicherungsnehmer die bereits an Alkoholabhängigkeit, Alzheimer, Angststörung, Angina pectoris, depressive Erkrankungen, Diabetes mellitus, Drogenabhängigkeit, Herzinfarkt, HIV-Infektion, Krebs, Multiple Sklerose, Parkinson oder Rheuma leiden bzw. erkrankt sind, müssen infolge dieser Erkrankungen mit einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen. Falls der Tarif keine Nachversicherungsgarantie vorsieht, sollten Sie wenigstens eine Dynamisierung vereinbaren. Auf diese Weise erhöht sich die versicherte Rentenleistung jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz bzw. der Tarifbeitrag und damit letztendlich auch die vereinbarte BU Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroniker/in

Kunden sollten allzu lange Karenzzeiten besser meiden. Vermittler locken hier gerne mit einem etwas günstigeren Tarifbeitrag. Allerdings wird es hierbei im Versicherungsfall in jedem Fall zu einem finanziellen Engpass kommen, die der Versicherungsnehmer nur schwer alleine überbrücken kann. Es kann sehr vorteilhaft sein, wenn in der
Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Versicherungsfall keine Meldepflichten bestehen. Ansonsten müsste sich der Kunde nach Besserung seines Gesundheitszustandes sofort an seinen Versicherer wenden und es bestünde die Gefahr, dass Rentenleistungen zurückgefordert werden könnten. Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet sich meist nicht als Alternative zur BUV an, da hier ähnlich strenge Gesundheitsfragen gelten. Sie ist eher für Menschen gedacht, die aufgrund eines Risikoberufs in der anderen Versicherungsform nicht bzw. nur schwer versicherbar sind.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Falls der Versicherungsnehmer unabhängig von einer möglichen Berufsunfähigkeit aufgrund einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf, erbringen viele Gesellschaften eine Leistung. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer in die Pflegestufe II eingeteilt. Wer sich fragt wann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroniker/in genau zu leisten hat, sollte die jeweiligen Versicherungsbedingungen gründlich studieren. Alternativ bietet sich auch die Inanspruchnahme einer Beratung bei einem Versicherungsmakler an. Neben der prozentualen Berufsunfähigkeit wird dort nähmlich auch erläutert, wie eine Berufsunfähigkeit überhaupt definiert wird (z.B: Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall etc.). Bereits zurückgelegte Karenzzeiten werden meistens berücksichtigt, insofern die Berufsunfähigkeit innerhalb von zwei Jahren aufgrund derselben Ursache erneut eingetreten ist. Sinnvoll sind gerade längere Karenzzeiten vor allem für alle jene Personen die in den ersten Monaten einer Berufsunfähigkeit noch über andere Einkommensquellen verfügen. Dies kann selbstverständlich auch angespartes Vermögen beinhalten (zum Kapitalverzehr).
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Mitwirkungspflichten später erfüllt wurden, ist die Gesellschaft ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe entsprechender Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Ansprüche bleiben insoweit bestehen, als das eine Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht vom Versicherer wäre. Dabei tritt aber die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur dann ein, wenn das Versicherungsunternehmen den VN im Vorfeld durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. In Bezug auf die Mitwirkungspflichten der versicherten Person kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroniker/in extra ärztliche Untersuchungen durch von durch das Versicherungsunternehmen beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen. Daraus ergeben sich zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Dies gilt ebenso für die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen. Insofern Pflegebedürftigkeit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist, kann die BU-Versicherung sämtliche Leistungen herabsetzen (oder sogar ganz einstellen), wenn sich die Art bzw. der Umfang des einzelnen Pflegefalls geändert hat. Dem Versicherer ist eine Minderung der Pflegebedürftigkeit unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt auch für eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Wenn der BU-Versicherer einen nicht angezeigten Umstand bzw. die Unrichtigkeit einer vorvertraglichen Anzeigepflicht kannte, sind sämtliche Rechte der versicherungsgesellschaft z.B. auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung ausgeschlossen. Gleiches gilt auch dann, wenn es der Versicherer versäumt hat, den Kunden durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinzuweisen. Versicherungsnehmer sollten immer darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroniker/in auf die abstrakte Verweisung verzichtet. In diesem Fall lautet die Defintion der Leistungspflicht des Versicherers in etwa wie folgt: Falls die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung (immer ärztlich nachzuweisen), voraussichtlich auf Dauer (kundenfreundliche Tarifwerke sprechen von mind. 6 Monaten) ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor. Sollte vom Versicherungsnehmer eine Karenzzeit vereinbart werden, wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit kann beispielsweise ein halbes, ein volles oder auch zwei Jahre betragen. Während einer solchen Zeitspanne entfällt für den VN die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Im Falle eines Kombiprodukts, kann dies teilweise sogar für die Hauptversicherung vereinbart werden.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Überschusse aus Gewinngruppen werden vom Versicherer im Sinne der Beitragsrückerstattung zugeführt. Dies gilt allerdings nur insofern diese nicht in Form der sog. Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungen gutgeschrieben wurden. Solche Rückstellungen dienen dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Verwendung finden selbige immer nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. In der Berufsunfähigkeitsversicherung für Elektroniker/in gibt es wie in anderen Sparten auch den sogenannten Einlösungsbeitrag. Dieser ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Abweichend hiervon gilt: Die Zahlung muss allerdings nicht vor dem zw. Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbarten Versicherungsbeginn (entsprechend dem jeweiligen Versicherungsschein) geleistet werden. Sämtliche Folgebeiträge werden für den VN immer anfangs der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs ist die BUV am Überschuss beteiligt. In Zeiten der Versicherungsdauer können die beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Bei ersterem werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile in aller Regel direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Der Bruttobeitrag reduziert sich hierdurch von Vertragsbeginn an meist um mind. 20-40 Prozent.