Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung ist die
Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall die bessere Alternative, da eine solche Versicherung nur zu 10 Prozent aufgrund eines Unfalls ausgelöst wird. Letztere erbringt eben auch dann eine Leistung, insofern die Berufsunfähigkeit aus einer Krankheit heraus resultiert. Es kann sinnvoll sein vor Vertragsschluss mit dem rauchen aufzuhören. Viele Gesellschaften verlangen für Raucher einen Prämienzuschlag. Die Versicherer argumentieren hier, dass Raucher öfters krank werden als Nichtraucher, was zu einem erhöhten Berufsunfähigkeitsrisiko führt. Wichtig: Wer 1 Jahr nicht geraucht hat, zählt als Nichtraucher. Experten raten generell dazu die Dynamik bereits ab dem 45. Geburtstag zu überprüfen. Gerade bei der Rentendynamik, sollte der Versicherungsnehmer die automatischen Erhöhungsschritte spätestens ab dem 55. Lebensjahr stoppen. Durch das erhöhte Lebensalter ist eine Dynamisierung hier besonders teuer.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Eisenbetonbauer

Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden. Aufgrund des jungen Alters sind die Beiträge hier noch auf einem bezahlbaren Niveau. Aber auch wegen der Gesundheitsfragen ist dieses Vorgehen zu empfehlen. Kundenfreundliche BUV-Tarife verzichten in den Bedingungen immer auf Meldefristen. Zudem zahlen sie rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Dies ist vorallem deshalb wichtig, da infolge einer Erkrankung zunähchst nur die wenigsten mit einer Berufsunfähigkeit rechnen. Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet sich meist nicht als Alternative zur BUV an, da hier ähnlich strenge Gesundheitsfragen gelten. Sie ist eher für Menschen gedacht, die aufgrund eines Risikoberufs in der anderen Versicherungsform nicht bzw. nur schwer versicherbar sind.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Versicherungsnehmer die nur eine vorübergehende akute Erkrankung erleiden, haben in der Regel noch keinen Anspruch auf mögliche Leistungen aus ihrer BU-Police. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. In den meisten Versicherungsbedingungen gilt eine Erkrankung oder Besserung erst dann als nicht vorübergehend, insofern diese nach einer bestimmten Anzahl von Monaten (in der Regel 12 Monate) noch anhält. Versicherungsnehmer die sich absichtlich eine Krankheit herbeiführen bzw. selbst verletzen (z.B. ein fehlgeschlagener Suzizid), erhalten unabhängig von einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit keinerlei Leistungen ausbezahlt. Einzige Ausnahme hierzu ergibt sich insofern, falls dem Versicherer nachgewiesen werden kann, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind. Grundsätzlich sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein. Bei Selbstständigen sollte sie jedoch nicht 75 Prozent vom letzten Nettoeinkommen überschreiten.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen einen vorhandenen Rückkaufswert aus, insofern die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlangt wurde und die zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von einen bestimmten Wert nicht erreicht hat (dieser Wert schwankt je nach Versicherungsgesellschaft). Einen schwankenden Wert gibt es übrigens auch bei einer teilweisen Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. In der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Eisenbetonbauer sind vom VN immer folgende Mitwirkungspflicht zu beachten, insofern am Ende Leistungen wegen einer Berufsunfähigkeit geltent gemacht werden sollen: Ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben. Hierin sollte unbedingt die Ursache, Beginn, Art, Verlauf und auch die voraussichtliche Dauer des Leidens, sowie der Grad der BU bzw. der Pflegestufe enthalten sein. Sollte sich der Grad der Berufsunfähigkeit auf einen bestimmten Prozentsatz vermindern, kann sich die Gesellschaft von der Leistung frei stellen. Spätestens mit Einstellung der Leistungen (in der Regel nach dem dritten Monat der Zustellung einer extra schriftlichen Erkärung durch die Versicherung), muss die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. In diesem Fall wurden sämtliche Veränderungen, die zu dieser Maßnahme geführt haben, in Textform dargestellt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Insofern der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind Berufsunfähigkeitsversicherer generell nicht zur Leistung verpflichtet. In diesem Fall tritt die Versicherungsgesellschaft von dem Vertrag zurück. Es bestehen dann weder Ansprüche auf eine Rückzahlung der Beiträge, noch auf einen Rückkaufswert (der Versicherungsnehmer geht dann völlig zurecht leer aus). Versicherungsnehmer sollten immer darauf achten, dass die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Eisenbetonbauer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. In diesem Fall lautet die Defintion der Leistungspflicht des Versicherers in etwa wie folgt: Falls die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung (immer ärztlich nachzuweisen), voraussichtlich auf Dauer (kundenfreundliche Tarifwerke sprechen von mind. 6 Monaten) ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor. Die meisten Anbieter sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass eine später eintretende Änderung des Grades der Berufsunfähigkeit von Seiten des Versicherers berücksichtigt werden kann. Zum Schutz des VN ist die vollständige Einstellung von Leistungen aber nur dann möglich, insofern die erforderlichen Abänderungsvorraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich beteiligt der BU-Versicherer den Versicherungsnehmer an seinen Überschüssen, also wenn die Kosten und die Aufwendungen für das Berufsunfähigkeitsrisiko niedriger sind, als bei der urspünglichen Tarifkalkulation angenommen. Nach der derzeitigen Rechtslage erfolgt die Beteiligung am Risikoergebnis zu mind. 75 Prozent bzw. am sonstigen Ergebnis zu mind. 50 Prozent. Damit greift also die sogenannte Mindeszuführungsverordnung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Eisenbetonbauer hat das Recht vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, wenn der Einlösungsbeitrag durch den VN nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn dieser dem Versicherungsunternehmen beweisen kann, dass er die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hatte. Im Falle eines Rücktritts, kann die Versicherungsgesellschaft dem VN jedoch sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchungen in Rechnung stellen, die im Laufe einer Gesundheitsprüfung entstanden sind. Im Schadenfall sollten dem Versicherer immer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und Ermittlung der Leistungspflicht übermittelt werden (also sämtliche Obliegenheiten unbedingt erfüllt werden). Genauer gesagt: Am besten sollte eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit und ausführliche ärztliche Berichte an den Versicherer übergeben werden. Gleiches gilt für gutachterliche Untersuchungen, sowie alle Unterlagen zur Darstellung des zuletzt ausgeübten Berufs.