Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Leistungsfall sollten Sie das ärztliche Gutachten nicht unbedingt von dem Arzt anfertigen lassen, bei dem Sie in Behandlung sind. Meist werden solche Bescheinigungen eher angezweifelt. Hier wird häufig eine Befangenheit unterstellt. Achten Sie dennoch darauf, dass der Versicherer wenigstens gemäß seiner Bedingungen solche Gutachten nicht ausschließt (besser ist es natürlich wenn dies explizit erwähnt). Kunden die einen Risikozuschlag hinnehmen müssen, haben bei manchen Versicherern die Möglichkeit, die hierfür verantwortliche Vorerkrankung nach einer bestimmten Frist überprüfen zu lassen. Fällt dann diese erneute Gesundheitsprüfung possitiv aus, kann der Risikozuschlag unter bestimmten Umständen entfallen. Als Inflationsschutz lässt sich mit dem Versicherer eine jährliche Leistungserhöhung vereinbaren, die die mögliche Berufsunfähigkeitsrente automatische um einen bestimmten Prozentsatz anhebt. Bei den meisten Versicherungen sind hier 2, 3 oder sogar 5 Prozent Rentendynamisierung möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Eisenbahnarbeiter/in

In der BUV sollten Sie generell mind. 50 Prozent Berufsunfähigkeit vereinbaren. Auf diese Weise lassen sich die verschiedenen Angebote nicht nur besser vergleichen. In Bezug auf eine ärztliche Bescheinigung der Berufsunfähigkeit vermeidet dieser "Standard" zusätzliche Streitigkeiten mit dem Versicherer. Kundenfreundliche Verträge zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch ohne direkten Nachweis der Berufsunfähigkeit. Dies gilt beispielsweise für eine Bewilligung der Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier sollte auch eine
Berufsunfähigkeitsversicherung bereits leisten. Eine Dread-Disease Versicherung (Schwere Krankheitenversicherung) bietet sich meist nicht als Alternative an, da die Gesundheitsfragen ähnlich weitreichend wie bei der BU sind. Diese Form der Absicherung empfiehlt sich eher für Selbstständige, die eine einmalige Geldsumme bevorzugen, um damit z.B. eine berufliche Neuorientierung zu finanzieren.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Meistens leisten die Gesellschaften auch bei Pflegebedürftigkeit. Definitionsgemäß beschreiben viele Versicherer diesen Zustand wie folgt: (...) wenn der Vertragspartner aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls in einem Zustand ist, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf (auch hierfür gibt es klare Definitionen). Versicherungsnehmer die sich absichtlich eine Krankheit herbeiführen bzw. selbst verletzen (z.B. ein fehlgeschlagener Suzizid), erhalten unabhängig von einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit keinerlei Leistungen ausbezahlt. Einzige Ausnahme hierzu ergibt sich insofern, falls dem Versicherer nachgewiesen werden kann, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind. Als Besonderheit obliegt dem Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Diese besteht vor allem darin, dass der Versicherte Anordnungen zu befolgen hat, die der untersuchende oder behandelnde Arzt trifft (beispielsweise um die Heilung zu fördern oder die BU zu mindern). An dieser Stelle muss betont werden, dass dem Versicherten nichts Unbilliges zugemutet werden darf. Deswegen müssen auch keinerlei Umschulungen oder neue berufliche Fähigkeiten erworben werden.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Mitwirkungspflichten später erfüllt wurden, ist die Gesellschaft ab Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe entsprechender Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Ansprüche bleiben insoweit bestehen, als das eine Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht vom Versicherer wäre. Dabei tritt aber die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nur dann ein, wenn das Versicherungsunternehmen den VN im Vorfeld durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Bei einem Vertrag ohne expliziten Verzicht auf die abstrakte Verweisung, kann der die Berufsunfähigkeitsversicherung für Eisenbahnarbeiter/in einmalig eine zeitlich begrenzte Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage aussprechen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausüben kann. In diesem Fall gilt: Bis zum Ablauf der Frist ist diese zeitlich begrenzte Anerkenntnis für die Gesellschaft bindend. Insofern Pflegebedürftigkeit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist, kann die BU-Versicherung sämtliche Leistungen herabsetzen (oder sogar ganz einstellen), wenn sich die Art bzw. der Umfang des einzelnen Pflegefalls geändert hat. Dem Versicherer ist eine Minderung der Pflegebedürftigkeit unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt auch für eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Kann die BUV aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den VN vom Vertrag weder zurücktreten noch kündigen (beispielsweise weil der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände evtl. zu anderen Bedingungen geschlossen worden wäre), werden andere Bedingungen auf explizites Verlangen durch die Versicherungsgesellschaft rückwirkend Vertragsbestandteil. Definitionsgemäß ergibt sich die Leistungspflicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Eisenbahnarbeiter/in aus der vollständigen bzw. teilweisen Berufsunfähigkeit (bei letzterem kann es je nach Tarifwerk zu prozentualen Unterschieden kommen, in der Regel sind es 50 Prozent) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Ein Arzt muss dem Versicherungsnehmer entsprechendes bescheinigen (meist unter der Annahme auf mind. 6 Monate bzw. in manchen Bedingungen sogar auf Dauer). Abweichend zu Standardverträgen die ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Leistung erbringen, gibt es Tarife mit speziellen Staffelregelungen (25, 50 und 75 Prozent). Auch wenn hierfür manche Vermittler werben, sollten Kunden von derartigen Verträgen die Finger lassen. Theoretisch wären bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit erste Rentenzahlungen denkbar, allerdings zu unzumutbaren Leistungskürzungen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn ein BU-Versicherer seine Kunden an möglichen Überschüssen beteiligt, fragen sich viele woher diese extra Gelder stammen: Ein Beispiel hierfür wären Überschüssen aus den Erträgen von Kapitalanlagen. Meist erhalten die Versicherungsnehmer hier von den Nettoerträgen (die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind gemäß der Mindestzuführungsverordnung) mind. den in einer extra Verordnung genannten Prozentsatz (derzeit ca. 90 Prozent). Hier werden zunächst immer erst alle Beträge finanziert, die für garantierte Versicherungsleistungen benötigt werden. Der verbleibende Rest dient dann als Überschussbeteiligung. Nimmt die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Eisenbahnarbeiter/in einen Abzug der BU-Rente in Folge einer schriftlichen Aufforderung durch den VN zur Befreiung von der Beitragszahlungspflicht vor, muss dieser Umstand nicht zwingend anerkannt werden: Gelingt es dem VN einen Nachweis darüber zu erbringen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in dem situationsbedingten Fall dem Grunde nach nicht zutreffen bzw. der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern sein müsste, entfällt der Abzug komplett oder wird entsprechend gemindert. Je nach Vertrag verpflichtet sich der Versicherer im BU-Fall dazu nur eine Beitragsbefreiung oder eine im Vorfeld vereinbarte Rentenzahlung zu erbringen. Ersteres war bereits für Kombiverträge üblich, in denen sich die Beitragsbefreiung dann eigentlich immer auf die Dauer der Berufsunfähigkeit bezieht. Oft gelten derartige Befreiungen übrigens auch für die Hauptversicherung und sonstige Zusatzversicherungen.