Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitsfragen sollten generell auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt bleiben. Auf diese Weise reduziert sich das Risko, dass Sie als Kunde evtl. doch etwas vergessen. Das ist vor allem insofern wichtig, da Ihnen die
Berufsunfähigkeitsversicherung ansonsten im Leistungsfall die Zahlung verweigern könnte. Bereits für Azubis ist die BUV ein interessantes Produkt. Leider bieten hier nur wenige Versicherer Einstiegstarife an. Wer hier noch keinen vollwertigen Versicherungsschutz bekommt, kann vorerst auch nur eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Viele Anbieter bieten hier die spätere Umstellung in einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz an (also ohne erneute Gesundheitsfragen). Falls der Tarif keine Nachversicherungsgarantie vorsieht, sollten Sie wenigstens eine Dynamisierung vereinbaren. Auf diese Weise erhöht sich die versicherte Rentenleistung jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz bzw. der Tarifbeitrag und damit letztendlich auch die vereinbarte BU Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Revisor/in

Sowohl Männer, als auch Frauen sollten darauf achten, Kombiprodukte inkl. Renten- oder Lebensversicherungen zu meiden. Dies gilt auch für staatlich geförderte Produkte, da es immer besser ist die Kapitalanlage vom Versicherer zu trennen. Bei Zahlungsschwierigkeiten lassen sich häufig nur beide Verträge gleichzeitig beitragsfreistellen, was meist im Anschluss zu einer erneuten und damit nachteiligen Gesundheitsprüfung führen dürfte. Da viele Berufstätige auch zeitweise im Ausland tätig sind, bietet es sich an darauf zu achten, dass der Vertrag einen weltweiten Versicherungsschutz vorsieht. Im Normalfall gilt dies in der
Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich für die Europäische Union: Ein Umzug in die Schweiz würde somit bereits den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet sich meist nicht als Alternative zur BUV an, da hier ähnlich strenge Gesundheitsfragen gelten. Sie ist eher für Menschen gedacht, die aufgrund eines Risikoberufs in der anderen Versicherungsform nicht bzw. nur schwer versicherbar sind.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Wer sich beim Thema
Berufsunfähigkeitsversicherung noch für keinen expliziten Vertrag entschieden hat, sollte grundsätzlich Vertragswerke meiden, die erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Leistung erbringen. So würde es auch sehr schwer werden, entsprechende Alternativverträge in Sachen Preis und Leistung zu vergleichen. Trotzdem lassen sich hier immer wieder viele Kunden von Werbeslogans der Versicherer wie: "Unser Vertrag leistet bereits ab 25 Prozent BU" locken. Der Versicherer wird dem Kunden jegliche Leistung verweigern, insofern die BU aufgrund von energiereicher Strahlen (mind. 100 Elektronen-Volt), durch Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maser-Strahlen und durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen eingetreten ist (dies gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Revisor/in). Abeichungen hierzu gibt es nur für medizinisches Hilfspersonal bzw. Ärzte die diesem Risiko ausgesetzt sind oder falls die Bestrahlung für Heilzwecke unter ärztlicher Aufsicht erfolgt ist. Vom allgemeinen Verständnis her abweichend, kann bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit geleistet werden, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine klare Prognose abgeben kann. Jedoch setzt dies eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit voraus. Bei vielen Versicherern gilt dies auch für verspätete BU-Meldungen, dass bis zu einem Jahr rückwirkend geleistet wird. Allerdings darf den Kunden hierbei kein Verschulden treffen.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer seine Versicherung im Beitrag freistellen lässt, muss immer mit Nachteilen rechnen. Gerade in der Anfangszeit sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten nur ein geringer Teil der Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhanden. Die exakten Werte sind von den Versicherern meist in extra Tabellen zusammengefasst. Generell gilt aber: Aufgrund der benötigten Risikobeiträge vorallem in den ersten Jahren, stehen für eine BU-Rente nach Beitragsfreistellung in dieser Zeitspanne nur geringe Mittel zur Verfügung. In Bezug auf die Mitwirkungspflichten der versicherten Person kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Revisor/in extra ärztliche Untersuchungen durch von durch das Versicherungsunternehmen beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen. Daraus ergeben sich zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Dies gilt ebenso für die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen. Hat der VN eine im Vertrag extra beschriebene Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht erfüllt, ist der Berufsunfähigkeitsversicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht werden die Leistungen immer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Falls sich der Beitrag aufgrund einer Vertragsanpassung um mehr als 10 Prozent erhöht (z.B. wenn der Versicherer aufgrund einer verletzten vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer den Vertragsbestandteil auf andere Bedingungen abändern durfte), kann der Versicherungsnehmer seinen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung fristlos kündigen. Definitionsgemäß ergibt sich die Leistungspflicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Revisor/in aus der vollständigen bzw. teilweisen Berufsunfähigkeit (bei letzterem kann es je nach Tarifwerk zu prozentualen Unterschieden kommen, in der Regel sind es 50 Prozent) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Ein Arzt muss dem Versicherungsnehmer entsprechendes bescheinigen (meist unter der Annahme auf mind. 6 Monate bzw. in manchen Bedingungen sogar auf Dauer). Die meisten Anbieter sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass eine später eintretende Änderung des Grades der Berufsunfähigkeit von Seiten des Versicherers berücksichtigt werden kann. Zum Schutz des VN ist die vollständige Einstellung von Leistungen aber nur dann möglich, insofern die erforderlichen Abänderungsvorraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Insoweit der Marktwert von durch das Versicherungsunternehmen getätigten Kapitalanlagen über dem Wert liegen sollte, der in der Bilanz ausgewiesen wurde, kommt es zur Bildung von Bewertungsreserven. Solche Bewertungsreserven werden durch die Versicherung jährlich neu ermittelt und den Verträgen nach einem speziellen Verfahren automatisch zugeordnet. Beteiligungen erfolgen übrigens auch während des Rentenbezuges (z.B. im BU-Fall). Davon bleiben aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung allerdings unberührt. Wird vom VN schriftlich verlangt, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, mindert sich der für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag um einen bestimmten Abzug bzw. um rückständige Beiträge. Hier ergeben sich in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Revisor/in je nach Versicherungspolice entsprechende Unterschiede. Mit dem jeweiligen Abzug wird die veränderte Risikolage des übrigen Versichertenbestandes ausgeglichen. Für Kombiprodukte gilt: Wird der Vertrag nur teilweise gekündigt, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag sinken. Mit einer vollständigen Kündigung kann die Versicherung aber auch erlöschen, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt.