Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Hin und wieder kollidieren das gesetzliche Krankengeld bzw. das private Krankentagegeld mit einer etwaigen BU-Leistung. Es empfiehlt sich daher immer auf möglichst gute Versicherungsbedingungen zu achten. Am besten ist es, wenn die
Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung nicht von einem möglichen Krankentagegeld abhängig macht (hier gibt es allerdings nur äußerst wenige Anbieter). Unter bestimmten Umständen (bzw. bei manchen Versicherungen) haben Kunden mit Vorerkrankungen die Möglichkeit mit der Versicherungsgesellschaft eine Frist zu vereinbaren, nach welcher die entsprechende Erkrankung erneut überprüft wird. Falls dann die Krankheiten nicht mehr aufgetreten sind, können unter Umständen mögliche Ausschlüsse gestrichen werden. Nachversicherungsgarantien haben den Vorteil die versicherte Rentenleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich anzuheben. Wichtig: Neben Verträgen, die komplett auf eine Nachversicherungsgarantie verzichten, gibt es auch Policen die selbige durch die Festlegung auf eine Maximalrente de facto aushebeln.
Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Lehrer

Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden. Aufgrund des jungen Alters sind die Beiträge hier noch auf einem bezahlbaren Niveau. Aber auch wegen der Gesundheitsfragen ist dieses Vorgehen zu empfehlen. Versicherungsunternehmen mit fairen Gesundheitsfragen, begrenzen die Nachfragen bei ambulanten Behandlungen maximal auf 5 Jahre bzw. bei stationären Behandlungen maximal auf 10 Jahre. Zudem ist es immer gut, wenn die
Berufsunfähigkeitsversicherung nur nach "ärztlichen Behandlungen" fragt und nicht nach "Krankheiten und Gebrechen". Bei letzterem könnten Sie unabsichtlich etwas vergessen. Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet sich meist nicht als Alternative zur BUV an, da hier ähnlich strenge Gesundheitsfragen gelten. Sie ist eher für Menschen gedacht, die aufgrund eines Risikoberufs in der anderen Versicherungsform nicht bzw. nur schwer versicherbar sind.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Falls es später aus der Versicherung zu einem Vertragsanspruch kommt (jemand also z.B. über 50 Prozent Berufsunfähigkeit attestiert bekommen hat), wird von den meisten Versicherungsnehmern übersehen, dass dieser nicht zwingend bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen bleibt. Sinkt beispielsweise der Grad der Berufsunfähigkeit unter einen im Tarifwerk festgehaltenen Wert bzw. fällt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit unter das Niveau von Pflegestufe I, können Ansprüche auf Renten und Beitragsbefreiungen auch wieder erlöschen. Falls jemand eine Berufsunfähigkeit vorsätzlich herbei geführt hat, wird jede
Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Lehrer jegliche Leistung verweigern. Gleiches gilt übrigens auch bei BU infolge eines vorsätzlichen Einsatzes von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bzw. eine vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen (aber nur insofern das Freisetzen darauf gerichtet war, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährden, also z.B. ein entsprechender Terroranschlag). Grundsätzlich sollte die Höhe der versicherten BU-Rente so bemessen sein, dass es bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht zu einer erheblichen und nicht verkraftbaren Einkommenseinbuße kommt. Ab bestimmten Größenordnungen werden Einkommensnachweise bzw. die Vorlage der letzten Steuererklärungen verlangt. Die maximal zulässige Höhe der Rente kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarifart unterschiedlich sein. Bei Selbstständigen sollte sie jedoch nicht 75 Prozent vom letzten Nettoeinkommen überschreiten.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Für den Versicherungsvertrag ist immer das Verrechnungsverfahren der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. Soweit die Prämien nicht für Leistungen eines Versicherungsfalls, der Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode, sowie für die Bildung der Deckungsrückstellung bestimmt sind, werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. In Bezug auf die Mitwirkungspflichten der versicherten Person kann die Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Lehrer extra ärztliche Untersuchungen durch von durch das Versicherungsunternehmen beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen. Daraus ergeben sich zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Dies gilt ebenso für die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen. Versicherungsunternehmen die in dem jeweiligen Tarifwerk auf die abstrakte Verweisung verzichtet haben, können erneut prüfen, ob die VP einen anderen Beruf bzw. eine andere Tätigkeit ausübt. Im Gegensatz zu einem Vertrag mit abstrakter Verweisung sind hier neu berufliche Fähigkeiten nicht zu berücksichtigen.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Aus Verbraucherschutzgrüngen hat der Versicherer weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungsrecht (in Bezug auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht), insofern der Gesellschaft nachgewiesen wird, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, von dem Versicherungsunternehmen geschlossen worden wäre. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Lehrer erbringt sämtliche Leistungen aus dem Versicherungsvertrag entweder an den Versicherungsnehmer selbst oder an seine Erben. Wurde eine andere Person benannt, die bei Fälligkeit die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll, gilt natürlich der explizit benannte Bezugsberechtigte. Solch ein Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit widerrufen werden (bis zur jeweiligen Fälligkeit). Andererseits kann aber auch ausdrücklich bestimmt werden, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Abweichend zu Standardverträgen die ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Leistung erbringen, gibt es Tarife mit speziellen Staffelregelungen (25, 50 und 75 Prozent). Auch wenn hierfür manche Vermittler werben, sollten Kunden von derartigen Verträgen die Finger lassen. Theoretisch wären bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit erste Rentenzahlungen denkbar, allerdings zu unzumutbaren Leistungskürzungen.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich beteiligt der BU-Versicherer den Versicherungsnehmer an seinen Überschüssen, also wenn die Kosten und die Aufwendungen für das Berufsunfähigkeitsrisiko niedriger sind, als bei der urspünglichen Tarifkalkulation angenommen. Nach der derzeitigen Rechtslage erfolgt die Beteiligung am Risikoergebnis zu mind. 75 Prozent bzw. am sonstigen Ergebnis zu mind. 50 Prozent. Damit greift also die sogenannte Mindeszuführungsverordnung. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung für EDV-Lehrer hat das Recht vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, wenn der Einlösungsbeitrag durch den VN nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn dieser dem Versicherungsunternehmen beweisen kann, dass er die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hatte. Im Falle eines Rücktritts, kann die Versicherungsgesellschaft dem VN jedoch sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchungen in Rechnung stellen, die im Laufe einer Gesundheitsprüfung entstanden sind. Insofern der Versicherungsnehmer seine derzeit ausgeübte Tätigkeit nur noch zur Hälfte bzw. noch weniger ausüben kann, gilt er als berufsunfähig. Nach der Pauschalregelung der Berufsunfähigkeitsversicherer ist eine Leistung spätestens dann vorgeschrieben, falls der Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent erreicht und ärztlich festgestellt wurde. Bei weniger als 50 Prozent wird in der Regel keinerlei Leistung erbracht.