Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Hin und wieder kollidieren das gesetzliche Krankengeld bzw. das private Krankentagegeld mit einer etwaigen BU-Leistung. Es empfiehlt sich daher immer auf möglichst gute Versicherungsbedingungen zu achten. Am besten ist es, wenn die
Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung nicht von einem möglichen Krankentagegeld abhängig macht (hier gibt es allerdings nur äußerst wenige Anbieter). Unter bestimmten Umständen (bzw. bei manchen Versicherungen) haben Kunden mit Vorerkrankungen die Möglichkeit mit der Versicherungsgesellschaft eine Frist zu vereinbaren, nach welcher die entsprechende Erkrankung erneut überprüft wird. Falls dann die Krankheiten nicht mehr aufgetreten sind, können unter Umständen mögliche Ausschlüsse gestrichen werden. Falls der Tarif keine Nachversicherungsgarantie vorsieht, sollten Sie wenigstens eine Dynamisierung vereinbaren. Auf diese Weise erhöht sich die versicherte Rentenleistung jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz bzw. der Tarifbeitrag und damit letztendlich auch die vereinbarte BU Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallverarbeitungsmeister/in

Männer die einen möglichst fairen Versicherungsschutz suchen, sollten auch Kombiverträge mit Risikolebensversicherungen in Betracht ziehen. Immerhin gibt es hier Versicherungstarife die nur als entsprechender Kombinationsvertrag angeboten werden (meist mit einem sehr leichten Todesfallschutz), ansonsten aber sehr faire Bedingungen zu teils immer noch günstigen Konditionen bieten. Grundsätzlich können die Versicherungsunternehmen nach einem Versicherungsfall einmal jährlich eine umfassende ärztliche Untersuchung anordnen. Wird dadurch dann eine wesentliche Besserung der Berufsunfähigkeit diagnostiziert, wird der Versicherte "reaktiviert" (das heisst die Rente wird gestrichen). Aus diesem Grund kann in der
Berufsunfähigkeitsversicherung eine extra Wiedereingliederungshilfe sinnvoll sein. Die BUV lässt sich auch mit einer Rürup Förderung kombinieren. Häufig wird in diesem Zusammenhang der mögliche Vorteil für Selbstständige argumentiert. Nachdem diese Personengruppe allerdings meist ein schwankendes Einkommen hat, sollte auf das teurere Kombiprodukt eher verzichtet werden.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Versicherungsnehmer die nur eine vorübergehende akute Erkrankung erleiden, haben in der Regel noch keinen Anspruch auf mögliche Leistungen aus ihrer BU-Police. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. In den meisten Versicherungsbedingungen gilt eine Erkrankung oder Besserung erst dann als nicht vorübergehend, insofern diese nach einer bestimmten Anzahl von Monaten (in der Regel 12 Monate) noch anhält. Generell erbringt die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallverarbeitungsmeister/in auch bei Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls eine Leistung. Allerdings verweigern die meisten Versicherungen dem Kunden jegliche Leistung, falls der Unfall durch das führen eines Luftfahrzeugs entstanden ist, insofern hierfür nach deutschem Recht eine Erlaubnis benötigt wird (z.B: Sportflieger). Gleiches gilt aber auch für alle sonstigen Besatzungsmitglieder. Vom allgemeinen Verständnis her abweichend, kann bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit geleistet werden, auch wenn der Arzt in den ersten sechs Monaten noch keine klare Prognose abgeben kann. Jedoch setzt dies eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit voraus. Bei vielen Versicherern gilt dies auch für verspätete BU-Meldungen, dass bis zu einem Jahr rückwirkend geleistet wird. Allerdings darf den Kunden hierbei kein Verschulden treffen.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

In den Fällen des § 16 Absatz 3 braucht der Berufsunfähigkeitsversicherer den Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn diesem die schriftliche Anzeige des bisherigen Berechtigten vorliegt. Demnach kann der Versicherer also den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen. Das heisst er kann dann über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag frei verfügen (also auch sämtliche Leistungen in Empfang nehmen). In der Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallverarbeitungsmeister/in sind vom VN immer folgende Mitwirkungspflicht zu beachten, insofern am Ende Leistungen wegen einer Berufsunfähigkeit geltent gemacht werden sollen: Ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben. Hierin sollte unbedingt die Ursache, Beginn, Art, Verlauf und auch die voraussichtliche Dauer des Leidens, sowie der Grad der BU bzw. der Pflegestufe enthalten sein. Insofern Pflegebedürftigkeit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist, kann die BU-Versicherung sämtliche Leistungen herabsetzen (oder sogar ganz einstellen), wenn sich die Art bzw. der Umfang des einzelnen Pflegefalls geändert hat. Dem Versicherer ist eine Minderung der Pflegebedürftigkeit unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt auch für eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Kann die BUV aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den VN vom Vertrag weder zurücktreten noch kündigen (beispielsweise weil der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände evtl. zu anderen Bedingungen geschlossen worden wäre), werden andere Bedingungen auf explizites Verlangen durch die Versicherungsgesellschaft rückwirkend Vertragsbestandteil. Definitionsgemäß ergibt sich die Leistungspflicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallverarbeitungsmeister/in aus der vollständigen bzw. teilweisen Berufsunfähigkeit (bei letzterem kann es je nach Tarifwerk zu prozentualen Unterschieden kommen, in der Regel sind es 50 Prozent) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Ein Arzt muss dem Versicherungsnehmer entsprechendes bescheinigen (meist unter der Annahme auf mind. 6 Monate bzw. in manchen Bedingungen sogar auf Dauer). Neuere Verträge sehen eine Beitragsanpassungsklausel vor. In der selbstständigen BUV dient sie dem Versicherer dazu Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Aus Verbraucherschutzgründen allerdings immer geprüft und legitimiert durch einen unabhängigen Treuhänder. Weiterhin muss es sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn ein BU-Versicherer seine Kunden an möglichen Überschüssen beteiligt, fragen sich viele woher diese extra Gelder stammen: Ein Beispiel hierfür wären Überschüssen aus den Erträgen von Kapitalanlagen. Meist erhalten die Versicherungsnehmer hier von den Nettoerträgen (die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind gemäß der Mindestzuführungsverordnung) mind. den in einer extra Verordnung genannten Prozentsatz (derzeit ca. 90 Prozent). Hier werden zunächst immer erst alle Beträge finanziert, die für garantierte Versicherungsleistungen benötigt werden. Der verbleibende Rest dient dann als Überschussbeteiligung. Wird vom VN schriftlich verlangt, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, mindert sich der für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag um einen bestimmten Abzug bzw. um rückständige Beiträge. Hier ergeben sich in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallverarbeitungsmeister/in je nach Versicherungspolice entsprechende Unterschiede. Mit dem jeweiligen Abzug wird die veränderte Risikolage des übrigen Versichertenbestandes ausgeglichen. Für die Beitragsermittlung berücksichtigt der Versicherer neben dem Eintrittsalter, die Höhe der BU-Rente, mögliche Berufliche Risiken, die Versicherungsdauer, die Leistungsdauer, der Gesundheitszustand, sowie sonstige Risiken. Oder anders formuliert: Je höher das Eintrittsalter und die BU-Rente, sowie die möglichen beruflichen Risiken, als auch je länger die Versicherungs- und Leistungsdauer, desto höher fallen die Beiträge aus.