Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit die
Berufsunfähigkeitsversicherung schnell und möglichst unkompliziert zahlt, sollte bewusst ein Angebot mit kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen in die engere Wahl kommen. Kunden sollten sich deshalb möglichst gut beraten lassen und die unterschiedlichsten Bedingungen möglichst gründlich durchgehen. Unter bestimmten Umständen (bzw. bei manchen Versicherungen) haben Kunden mit Vorerkrankungen die Möglichkeit mit der Versicherungsgesellschaft eine Frist zu vereinbaren, nach welcher die entsprechende Erkrankung erneut überprüft wird. Falls dann die Krankheiten nicht mehr aufgetreten sind, können unter Umständen mögliche Ausschlüsse gestrichen werden. Im Gegensatz zur Unfallversicherung muss in der BU Versicherung ein späterer Berufswechsel nicht angezeigt werden. Für den Tarifbeitrag gilt immer der bei Vertragsschluss angegebene Beruf. Manche Versicherer bieten aber zum Vorteil des Kunden eine spätere Beitragssenkung, insofern der Kunde in einen ungefährlicheren Beruf gewechselt hat.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallpolierer/in

Kunden sollten allzu lange Karenzzeiten besser meiden. Vermittler locken hier gerne mit einem etwas günstigeren Tarifbeitrag. Allerdings wird es hierbei im Versicherungsfall in jedem Fall zu einem finanziellen Engpass kommen, die der Versicherungsnehmer nur schwer alleine überbrücken kann. Da es in der Regel einige Monate (in Extremfällen sogar einige Jahre) dauert, bis der Versicherer über die Gewährung einer BU Rente entschieden hat, empfiehlt es sich darauf zu achten, dass in dieser schweren Phase die Beiträge zinslos gestundet werden können. Durchschnittlich (über alle Berufsgruppen gesehen) tritt eine Berufsunfähigkeit meist ab dem 44. Lebensjahr ein. Kunden die also nur eine abgekürzte Versicherungszeit bekommen, sollten angesichts dieser Tatsache überlegen, ob ein Vertrag dann immer noch sinnvoll ist. Wir meinen aber schon!
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Über eine einfache BU hinaus, kann von dem Versicherungsunternehmen in aller Regel auch dann eine Leistung bezogen werden, insofern eine Pflegebedürftigkeit attestiert wurde. Ärzte bemessen hier die Pflegebedürftigkeit nach möglichen Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Beispiele hierfür wären: "Fortbewegen im Zimmer", "Aufstehen und Zubettgehen", "Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken", "Verrichten der Notdurft" etc. Achten Sie nicht nur darauf in welcher Höhe die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallpolierer/in eine Leistung vornimmt (z.B. 2.000 EUR BU-Rente). Auch wichtig ist es, ob evtl. bei Zuteilung in eine Pflegestufe die Leistung durch den Versicherer erbracht wird. Wird bei Pflegebedürftigkeit eine Leistung erbracht, unterscheiden sich hier die möglichen BU-Renten, vorallem je nach dem Grad der Pflegestufen. Die BU-Versicherer unterscheiden sich hier vorallem in den prozentualen Übernahmen. Bereits zurückgelegte Karenzzeiten werden meistens berücksichtigt, insofern die Berufsunfähigkeit innerhalb von zwei Jahren aufgrund derselben Ursache erneut eingetreten ist. Sinnvoll sind gerade längere Karenzzeiten vor allem für alle jene Personen die in den ersten Monaten einer Berufsunfähigkeit noch über andere Einkommensquellen verfügen. Dies kann selbstverständlich auch angespartes Vermögen beinhalten (zum Kapitalverzehr).
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Solange die Mitwirkungspflicht nach § 11 oder § 13 vom Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist das Versicherungsunternehmen immer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung darf die Versicherung dagegen die Leistung nur noch nach der Schwere des Verschuldens in einem entsprechenden Verhältnis schmälern. Dies gilt jedoch nicht, falls es dem VN gelingt zu beweisen, dass er die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat. Die versicherte Person hat dem Versicherer auch in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallpolierer/in im Schadenfall ausführliche Unterlagen über seinen Beruf und damit auch die Stellung und Tätigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit, sowie über die eingetretenen Veränderungen auszuhändigen. Selbiges gilt auch für eine explizite Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit. Ansonsten wird der Versicherer die Leistung verweigern. Insofern Pflegebedürftigkeit für die Berufsunfähigkeit verantwortlich ist, kann die BU-Versicherung sämtliche Leistungen herabsetzen (oder sogar ganz einstellen), wenn sich die Art bzw. der Umfang des einzelnen Pflegefalls geändert hat. Dem Versicherer ist eine Minderung der Pflegebedürftigkeit unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt auch für eine Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Kann die BUV aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den VN vom Vertrag weder zurücktreten noch kündigen (beispielsweise weil der Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände evtl. zu anderen Bedingungen geschlossen worden wäre), werden andere Bedingungen auf explizites Verlangen durch die Versicherungsgesellschaft rückwirkend Vertragsbestandteil. Definitionsgemäß ergibt sich die Leistungspflicht der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallpolierer/in aus der vollständigen bzw. teilweisen Berufsunfähigkeit (bei letzterem kann es je nach Tarifwerk zu prozentualen Unterschieden kommen, in der Regel sind es 50 Prozent) infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Ein Arzt muss dem Versicherungsnehmer entsprechendes bescheinigen (meist unter der Annahme auf mind. 6 Monate bzw. in manchen Bedingungen sogar auf Dauer). Neuere Verträge sehen eine Beitragsanpassungsklausel vor. In der selbstständigen BUV dient sie dem Versicherer dazu Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Aus Verbraucherschutzgründen allerdings immer geprüft und legitimiert durch einen unabhängigen Treuhänder. Weiterhin muss es sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherungsgesellschaft veröffentlicht sogenannte überschussanteilsätze nur im Geschäftsbericht. Dieser lässt sich durch den VN übrigens jederzeit direkt beim Unternehmen anfordern. Die Anteile an entsprechenden Überschüssen ergeben sich aus derjenigen Gruppe, die im jeweiligen Versicherungsschein genannt ist. Die Höhe der Überschussanteilsätze werden dabei jedes Jahr von den Vorständen der einzelnen Versicherer (immer auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars) festgelegt. In der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Edelmetallpolierer/in gibt es wie in anderen Sparten auch den sogenannten Einlösungsbeitrag. Dieser ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Abweichend hiervon gilt: Die Zahlung muss allerdings nicht vor dem zw. Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbarten Versicherungsbeginn (entsprechend dem jeweiligen Versicherungsschein) geleistet werden. Sämtliche Folgebeiträge werden für den VN immer anfangs der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs ist die BUV am Überschuss beteiligt. In Zeiten der Versicherungsdauer können die beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Bei ersterem werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile in aller Regel direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Der Bruttobeitrag reduziert sich hierdurch von Vertragsbeginn an meist um mind. 20-40 Prozent.