Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitsfragen sollten generell auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt bleiben. Auf diese Weise reduziert sich das Risko, dass Sie als Kunde evtl. doch etwas vergessen. Das ist vor allem insofern wichtig, da Ihnen die
Berufsunfähigkeitsversicherung ansonsten im Leistungsfall die Zahlung verweigern könnte. Vorerkrankungen wie z.B. Allergien, Asthma, Bandscheibenvorfall, chronische Rückenschmerzen, Grüner Star, Neurodermitis oder Tinnitus werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In diesen Fällen ist es meist nicht möglich, einen entsprechenden Ausschluss in einen Risikozuschlag umwandeln zu lassen. Nachversicherungsgarantien haben den Vorteil die versicherte Rentenleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich anzuheben. Wichtig: Neben Verträgen, die komplett auf eine Nachversicherungsgarantie verzichten, gibt es auch Policen die selbige durch die Festlegung auf eine Maximalrente de facto aushebeln.
Berufsunfähigkeitsversicherung für EBV-Operator/in

Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag in Kombination mit einer Risikolebensversicherung kann eine sinnvolle Absicherung sein. Gerade Familienmütter können hiermit die ganze Familie günstig absichern. Verträge mit leichten Todesfallsummen kosten hier für Frauen kaum mehr (zumindest bis 2012), als ein Einzelvertrag (teilweise gibt es diesen Versicherungsschutz dann sogar schon geschenkt). Versicherungsunternehmen mit fairen Gesundheitsfragen, begrenzen die Nachfragen bei ambulanten Behandlungen maximal auf 5 Jahre bzw. bei stationären Behandlungen maximal auf 10 Jahre. Zudem ist es immer gut, wenn die
Berufsunfähigkeitsversicherung nur nach "ärztlichen Behandlungen" fragt und nicht nach "Krankheiten und Gebrechen". Bei letzterem könnten Sie unabsichtlich etwas vergessen. Da es auch bei den besten Versicherungsbedingungen dazu kommen kann, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert, empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Der Vertragsbeginn sollte in jedem Fall vor Antragseinreichung beginnen, sonst erstattet der Rechtsschutzversicherer mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit keinerlei Rechtskosten.
Versicherungsrechtliches zum Thema Berufsunfähigkeit

Über eine einfache BU hinaus, kann von dem Versicherungsunternehmen in aller Regel auch dann eine Leistung bezogen werden, insofern eine Pflegebedürftigkeit attestiert wurde. Ärzte bemessen hier die Pflegebedürftigkeit nach möglichen Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Beispiele hierfür wären: "Fortbewegen im Zimmer", "Aufstehen und Zubettgehen", "Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken", "Verrichten der Notdurft" etc. Wer sich fragt wann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für EBV-Operator/in genau zu leisten hat, sollte die jeweiligen Versicherungsbedingungen gründlich studieren. Alternativ bietet sich auch die Inanspruchnahme einer Beratung bei einem Versicherungsmakler an. Neben der prozentualen Berufsunfähigkeit wird dort nähmlich auch erläutert, wie eine Berufsunfähigkeit überhaupt definiert wird (z.B: Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall etc.). Derzeit ist die Definition der BU als voraussichtlich dauernd immer noch gültig (gemeint ist ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren). Viele Versicherer leisten aber auch bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Fortdauer dieses Zustandes dann in aller Regel ab dem 7. Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Juristische Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Tarifkalkulation sind alle Abschlusskosten bereits berücksichtigt und werden dem Versicherungsnehmer daher auch nicht gesondert in Rechnung gestellt. So werden sämtliche Abschluss- und Vertriebskosten immer während der vertraglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer aus den laufenden Tarifbeiträgen getilgt. Diese Kostenverrechnung hat beim BU-Versicherer zudem wirtschaftlich zur Folge, dass gerade in der Anfangszeit nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhanden sind. In Bezug auf die Mitwirkungspflichten der versicherten Person kann die
Berufsunfähigkeitsversicherung für EBV-Operator/in extra ärztliche Untersuchungen durch von durch das Versicherungsunternehmen beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen. Daraus ergeben sich zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Dies gilt ebenso für die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen. Sollte sich der Grad der Berufsunfähigkeit auf einen bestimmten Prozentsatz vermindern, kann sich die Gesellschaft von der Leistung frei stellen. Spätestens mit Einstellung der Leistungen (in der Regel nach dem dritten Monat der Zustellung einer extra schriftlichen Erkärung durch die Versicherung), muss die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. In diesem Fall wurden sämtliche Veränderungen, die zu dieser Maßnahme geführt haben, in Textform dargestellt.
Allgemeine rechtliche Grundlagen der Berufsunfähigkeit

Der Berufsunfähigkeitsversicherer hat das Recht vom Vertrag zurück zu treten, falls von der versicherten Person Gesundheitsfragen nicht bzw. nicht richtig angegeben wurden. Dies gilt nicht, wenn der Versicherung nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Selbiges gilt auch bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, falls der Versicherungsgesellschaft nachgewiesen wird, dass der Policenvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände geschlossen worden wäre. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung für EBV-Operator/in erbringt sämtliche Leistungen aus dem Versicherungsvertrag entweder an den Versicherungsnehmer selbst oder an seine Erben. Wurde eine andere Person benannt, die bei Fälligkeit die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll, gilt natürlich der explizit benannte Bezugsberechtigte. Solch ein Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit widerrufen werden (bis zur jeweiligen Fälligkeit). Andererseits kann aber auch ausdrücklich bestimmt werden, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. In einigen Fällen kann die BUV als Vertragsform im Vornherein ausscheiden. Betroffen sind hiervon meist Berufe mit stark schwankenden bzw. unregelmäßigen Einkommen, wie z.B. Schüler und Saisonarbeiter oder auch Studenten (sofern sich diese noch am Anfang ihres Studiums befinden). Gleiches gilt meist auch für Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten (z.B Artisten, Akrobaten, Dompteure etc.).
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsnehmer werden auch in der BU-Versicherung sowohl an den Überschüssen, wie auch an vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. Näheres hierzu regelt das VVG. Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Evtl. vorhandene Bewertungsreserven werden im Geschäftsbericht des Versicherungsunternehmens ausgewiesen. Diesen Jahresabschluss überprüft in diesem Zusammenhang immer ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer. Wird vom VN schriftlich verlangt, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden, mindert sich der für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag um einen bestimmten Abzug bzw. um rückständige Beiträge. Hier ergeben sich in der
Berufsunfähigkeitsversicherung für EBV-Operator/in je nach Versicherungspolice entsprechende Unterschiede. Mit dem jeweiligen Abzug wird die veränderte Risikolage des übrigen Versichertenbestandes ausgeglichen. In der BUV kann es dazu kommen, dass der Versicherer Überschüsse bildet. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich für den Versicherer die tatsächlichen Kosten günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation ursprünglich angenommen. Weitere Überschüsse können sich auch aus den Erträgen der Kapitalanlagen ergeben. Für letzteres gilt immer von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen waren und zwar zum festgelegten Prozentsatz.